„20 Jahre Transplantationsgesetz“ – Expertengespräch der DKV

Wissenswertes rund um den Organspendeausweis

Am 1. Dezember 2017 feiert das Transplantationsgesetz seinen 20. Geburtstag. Es regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen. Der Bedarf ist groß: Zum 1. Januar 2017 haben laut Eurotransplant über 10.000 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan gewartet. Wer nach dem Tod seine Organe spenden möchte, kann diese Entscheidung in einem Organspendeausweis dokumentieren. Von dieser Möglichkeit macht nach einer repräsentativen Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahr 2016 aber nur ein Drittel der Deutschen Gebrauch. Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung, erklärt die Vorteile eines Organspendeausweises und die medizinischen Voraussetzungen für eine Organspende.

Welchen Zweck hat der Organspendeausweis und wo ist er erhältlich?

Den Organspendeausweis gibt es bereits seit 1971. Er informiert Hinterbliebene und Ärzte, ob der Besitzer nach dem Tod seine Organe spenden möchte. Was viele nicht wissen: Mit dem Ausweis können die Betroffenen auch „Nein“ zur Organspende sagen. Damit entlastet das Dokument vor allem die Angehörigen, die ansonsten im Todesfall diese Entscheidung fällen müssen. Alternativ ist es auch möglich, im Ausweis eine Person anzugeben, die nach dem Tod entscheidet, was mit den Organen passieren soll. Ausweis-Besitzer können auch nur bestimmte Organe für eine Spende freigeben und andere wiederum für eine Entnahme ausschließen. Außerdem können sie ihre Entscheidung jederzeit rückgängig machen oder ändern. Den Organspendeausweis gibt es bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter www.organspende-info.de Aber auch Arztpraxen und Apotheken, Krankenkassen und -versicherungsunternehmen sowie Pass- und Meldeämter legen die Ausweise häufig aus.

Wie stellen Ärzte fest, dass ein potentieller Spender auch wirklich tot ist?

Ein Spender kommt nur dann in Betracht, wenn ein vollständiges und irreversibles Hirnversagen vorliegt. Zwei voneinander unabhängige Neurologen müssen den Hirntod feststellen. Hirntod bedeutet eine unwiederbringlich erloschene Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Mediziner stellen den Hirntod in drei Schritten fest: Neben der Art und Ursache der Hirnschädigung untersuchen sie anhand verschiedener Reflexe des Patienten die Gehirnfunktionen. Um die Irreversibilität der Symptome zu bestätigen, muss der Arzt die Untersuchungen nach einer bestimmten Wartezeit wiederholen. Oder er führt eine zusätzliche Messung der elektrischen Aktivität und Durchblutung des Gehirns durch.

Wer entnimmt die Organe nach dem Tod und wer entscheidet, wer sie bekommt?

Ist der Tod zweifelsfrei festgestellt und eine Entscheidung für eine Organspende gefallen, melden die Mediziner die Organspende an die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Anschließend ermitteln sie anhand von Blut- und Gewebeproben alle wichtigen Laborwerte, wie zum Beispiel die Blutgruppe, und übermitteln die Daten an Eurotransplant. Diese Organisation ist für die Vermittlung von Organspenden in Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich und Slowenien zuständig. Nur wer auf deren Warteliste steht, kann ein Spenderorgan empfangen. Eurotransplant wertet dann die Daten des möglichen Spenders aus und ermittelt daraus den am besten geeigneten Empfänger. Die eigentliche Organentnahme nehmen die Ärzte der DSO vor. Erst während der Operation entscheiden die Mediziner, welche der vom Spender freigegebenen Organe für eine Transplantation geeignet sind.
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