Automatischer Informationsaustausch mit der Türkei – Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

Automatischer Informationsaustausch mit der Türkei – Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

Am Automatischen Informationsaustausch zur grenzüberschreitenden Bekämpfung von Steuerhinterziehung nimmt nun auch die Türkei teil. Eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist immer noch möglich.

Mehr als 100 Staaten beteiligen sich mittlerweile am Automatischen Informationsaustausch (AIA) von Finanzdaten. Ehemaligen Steueroasen wie die Schweiz, Österreich oder Liechtenstein sind bereits dabei und nun zieht auch die Türkei nach. Bei dem Automatischen Informationsaustausch verpflichten sich die Staaten gegenseitig die Bankdaten von Steuerpflichtigen auszutauschen, die in dem anderen Staat ansässig sind. So wird es immer schwieriger unversteuerte Einkünfte aus Auslandskonten vor dem deutschen Fiskus zu verbergen. Das gilt nun auch für Konten in der Türkei, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

Übertragen werden bei dem Ausrausch immer die Daten aus dem vorhergehenden Jahr, 2020 werden also die Daten aus dem Kalenderjahr 2019 ausgetauscht. Der Datentransfer soll normalerweise immer bis zum 30. September erfolgen. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die teilnehmenden Staaten darauf verständigt, die Daten in diesem Jahr erst zum 31. Dezember zu übermitteln.

Die Teilnahme der Türkei an dem Informationsaustausch ist für die deutsche Steuerbehörden von großer Bedeutung. Sie erhalten die Finanzdaten von allen in Deutschland gemeldeten Steuerpflichtigen mit einem Konto in der Türkei. Die Finanzbehörden prüfen dann, ob die Einkünfte auf dem Auslandskonto ordnungsgemäß versteuert wurden. Stoßen die Behörden hier auf Unregelmäßigkeiten, steht schnell der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum. Entsprechende Sanktionen drohen.

Einen Ausweg bietet die strafbefreiende Selbstanzeige. Diese muss allerdings vor Entdeckung der Steuerhinterziehung durch die Behörden gestellt werden. Da die Daten beim AIA diesmal erst zum 31.12. übermittelt werden, können die Betroffenen der Entdeckung der Steuerhinterziehung noch zuvorkommen. Die Selbstanzeige muss aber nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig sein, damit sie strafbefreiend wirken kann.

Dies sind hohe Hürden für einen Laien und schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt. Betroffene sollten sich bei Fragen nicht an das Finanzamt wenden. Das könnte dazu führen, dass eine Selbstanzeige nicht mehr möglich ist.

Besser ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte zu wenden. Sie wissen, welche Anforderungen eine Selbstanzeige erfüllen muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.

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