Erbschaftssteuer in Spanien: Unverheiratete Partner laut Janette Vehse stark benachteiligt

Im Extremfall kann die Erbschaftssteuer bei Immobilien die Hälfte des Gesamtwertes betragen.

Denia, 18.01.2019. Janette Vehse bezeichnet die Situation für unverheiratete Partner aufgrund der hohen Erbschaftssteuer in Spanien als erschreckend: „Ohne die nötige fachkundige Unterstützung drohen beim Erben einer Spanien-Immobilie immense Abgaben. Selbst wenn ein Verwandtschaftsverhältnis besteht sind die Kosten durch die geringen Freibeträge meist höher als erwartet.“

Ihren Erfahrungen zufolge seien viele Deutsche mit Alterssitz in Spanien mit der bestmöglichen Regelung ihres Erbes überfordert.

Janette Vehse rät zu rechtzeitigem Handeln

Die Spannweite der spanischen Erbschaftssteuersätze liegt zwischen 7,65 % und 81,6 %. Relevant für die Bemessung sind laut Janette Vehse der Wert des Erbes, der Verwandtschaftsgrad und auch das Vermögen des Erben. Allein die geringen Freibeträge sind laut den Erfahrungen von Janette Vehse für viele Betroffene eine unschöne Überraschung: „Selbst bei vielen kleineren Vermögen fällt in Spanien die Erbschaftssteuer an. Der maximale Freibetrag liegt bei 100.000 EUR für nahe Angehörige.“

Besonders drastisch kann es laut Janette Vehse aber bei Erben ohne Verwandtschaftsverhältnis werden. „Lebenspartner ohne Trauschein können keinerlei Freibetrag geltend machen. Je nach Wert des Erbes wird ein Steuersatz von bis zu 30 % fällig. Besteht kein Verwandtschaftsverhältnis kämen außerdem Hebelsätze hinzu, die die ohnehin schon hohe Steuerlast nochmals verdoppeln könnten,“ wie Janette Vehse weiter erklärt.

Erfahrungen zeigen: Beratung kann Situation stark verbessern

Nach den Empfehlungen der Rechtsexpertin sei es für die bestmögliche Nachlassplanung insbesondere bei Lebenspartnerschaften ohne Trauschein sinnvoll, kompetente Beratungsangebote wahrzunehmen. Die besonderen Bedingungen in Spanien seien nach den Erfahrungen von Janette Vehse für Deutsche ohne Vorkenntnisse kaum zu durchschauen: „In vielen Regionen Spaniens bestehen unterschiedliche Regelungen. Eine gründliche Analyse der Gegebenheiten mit Prüfung aller möglichen Maßnahmen ermöglicht jedoch in der Regel ein Ergebnis mit dem Erben und Vererbende überaus zufrieden sein können.“

Janette Vehse, Juristin, Mitglied der deutsch-spanischen Juristenvereinigung. Janette Vehse & Partner, Denia

Über Janette Vehse

Janette Vehse ist Juristin mit abgeschlossenem Jurastudium in Deutschland und Auslandsstudium in Spanien. Sie ist Mitglied der deutsch-spanischen Juristenvereinigung und diplomiert im spanischen Immobilienrecht. Eine Rechtsberatung erfolgt ausschließlich in Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten.

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Janette Vehse ist Juristin mit abgeschlossenem Jurastudium in Deutschland und Auslandsstudium in Spanien. Sie ist Mitglied der deutsch-spanischen Juristenvereinigung und diplomiert im spanischen Immobilienrecht. Das Serviceangebot umfasst keine Rechtsberatung, diese erfolgt ausschließlich in Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten.

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