Fondax / FCT Capital Trust Beteiligungsfonds 2 KG will Einlagen eintreiben

FCT befindet sich in der Abwicklung – Aktuelles Schreiben des Fonds verunsichert – Betroffene Anleger fragen: Wo ist das Vermögen geblieben?

Fondax / FCT Capital Trust Beteiligungsfonds 2 KG will Einlagen eintreiben

FCT befindet sich in der Abwicklung – Aktuelles Schreiben des Fonds verunsichert

Die Fondax / FCT Capital Trust Beteiligungsfonds 2 KG (FCT) wagt sich aus der Deckung: Ein von RÖHLKE Rechtsanwälte vertretener Anleger erhielt ein Schreiben des Fonds vom 25.11.2015, in welchem er über einen Beschluss der Mehrheit der Gesellschafter informiert wurde, die Gesellschaft abzuwickeln – der aber bereits am 01.12.2014 gefallen sei. Nunmehr sei die Gesellschaft gehalten, sämtliche ausstehende Verbindlichkeiten zu befriedigen und die Aktiva zu versilbern. Dies bedeute aber auch, säumige Gesellschafter auf Zahlung der fälligen Einlagen in Anspruch nehmen zu müssen. Geschäftsführer Peter Albin Laich kündigt an, die Anleger auf dem Laufenden zu halten.

Anleger warten auf das Protokoll der Gesellschafterversammlung und die Liquidationseröffnungsbilanz

Ein starkes Stück, findet Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl Fondax-/FCT-Anleger vertritt. „Wir hatten ja bereits im Dezember 2014 auf Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem angeblichen Liquidationsbeschluß hingewiesen. Unsere Mandanten berichteten, kein Protokoll der angeblichen Beschlüsse bekommen zu haben, es ist vollkommen unklar, mit welchen Mehrheiten ein solcher angeblicher Beschluss gefasst worden sein soll oder wer überhaupt Liquidator ist. Und jetzt das: ohne dass den Anlegern eine Liquidationseröffnungsbilanz vorgelegt wird, behauptet FCT das Vorliegen ausstehender Verbindlichkeiten, welche die komplette Einzahlung der noch offenen Raten bedingen würden. Mehr Intransparenz geht nicht“, meint der erfahrene Jurist.

Fondax / FCT Emissionsprospekt verspricht, dass nur mit Eigenkapital gearbeitet werden soll – Warum werden nun offene Anlegereinlagen eingefordert?

Röhlke weist darauf hin, dass die FCT im Geschäftsjahr 2013 noch mehr als die Hälfte aller Verträge mit Gesellschaftern nach eigener Aussage von sich aus gekündigt hatte, weil diese seit mehr als 4 Monaten in Zahlungsrückstand waren. Die offenen Einlagen wurden von diesen Anlegern nicht eingefordert. Warum die danach noch verbleibenden Anleger anders behandelt werden sollen, erklärt FCT nicht. Ebenso unerklärlich findet Rechtsanwalt Röhlke das Fehlen sämtlicher Angaben zu den Vermögensverhältnissen der FCT. Der Anwalt hat Fragen: „Nach dem Emissionsprospekt sollte FCT ausschließlich mit Eigenkapital, also ohne Bankdarlehen arbeiten und von dem Anlegerkapital, immerhin 20 Mio EUR, Immobilien für ca. 9 Mio EUR erwerben, Aktien und Wertpapiere für über 6 Mio EUR. Wo ist das Geld hin? Die Bilanz 2013 weist Aktiven von nur 3,5 Mio EUR aus, Verbindlichkeiten von 1,2 Mio EUR. Was sind das für Verbindlichkeiten? Wieso reicht das Vermögen nicht aus, diese zu bedienen?“

RÖHLKE Rechtsanwälte führen seit Jahren für ihre Mandanten Prozesse gegen die Unternehmen der FONDAX-Gruppe, deren Gründungsgesellschafter und Hinterleute. In einem aktuellen Urteil des Landgerichts München I (nicht rechtskräftig) betreffend eine Beteiligung an dem FCT urteilte das Gericht, nachdem die Anwälte die Undurchführbarkeit des FCT-Geschäftsmodells herausgestellt hatten, explizit gegen den Geschäftsführer Peter Albin Laich auf Schadensersatz wegen Kapitalanlagenbetruges. Das Landgericht wörtlich: „Nach der im Prospekt dargelegten Gewinnprognose ist der Fonds als Anlegerkapitalverringerungsinstrument konstruiert. Dies ist für den durchschnittlichen Betrachter so nicht erkennbar….“.

Besser kann man es nicht ausdrücken, findet Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der allen betroffenen Fondax/FCI-Anlegern den Gang zum qualifizierten Anwalt empfiehlt.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt

Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als \“Immobilienrente\“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

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