Gehaltsfortzahlung für Geschäftsführer im Krankheitsfall: Leuthner Consulting berät den Chef

– Betriebsrenten-Recht und deren unternehmerfreundlichen Umsetzung
– Innovative Absicherungskonzepte für Geschäftsführer und deren Belegschaft
– Wege zu einem verantwortungsvollen Geschäftsführer Arbeitsvertrag, der das Unternehmen, vor allem aber die eigene Familie berücksichtigt und es ermöglicht, entspannt in den Urlaub zu fahren
– Musterarbeitsverträge für Geschäftsführer
– Gratis-Report für G

Gehaltsfortzahlung für Geschäftsführer im Krankheitsfall: Leuthner Consulting berät den Chef

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Rödermark bei Frankfurt, Februar 2014 – Jeder Arbeitnehmer und jeder Geschäftsführer unterschreibt einen Arbeitsvertrag. Und stimmt dadurch den damit getroffenen Regelungen zu. Ist er sich der Vielseitigkeit seines Arbeitsvertrags bewusst?

Die einzelnen Facetten eines Arbeitsvertrags, denen man mit einer einzelnen Unterschrift zugestimmt hat, sind vielen nicht bewusst, auch Geschäftsführern nicht. Dann stellt sich die Frage: macht diese Unterschrift reich oder kann sie gar den Ruin bedeuten? Entscheidend sind dabei nicht nur die Regelungen, die man unterschrieben hat, sondern auch solche, die im Arbeitsvertrag nicht zu finden sind. Wie ist es z. B. mit der Gehaltsfortzahlung für Geschäftsführer im Krankheitsfall geregelt? Hat der Geschäftsführer eine so genannte „KrankenTagegeld Arbeitgeber Rückdeckung“ (= KTAR) vereinbart? Wie werden Tantiemen im Krankheitsfall oder gar bei Tod verteil? Diese und andere Fragen sollte der Arbeitsvertrag regeln.

Alexander Leuthner von Leuthner Consulting beschreibt das so: „In der Regel hat der Geschäftsführer im Jahr mehrfach Arbeitsverträge der Mitarbeiter in der Hand und diskutiert diese von Zeit zu Zeit, zum Beispiel mit neuen Mitarbeitern. Unsere Frage an den Geschäftsführer lautet dann immer: „Wann haben Sie sich Ihren eigenen Arbeitsvertrag zum letzten Mal angeschaut?“ Eine hier vorhandene Standard-Regelung oder gar überhaupt keine Regelung, bedeutet ausnahmslos immer existentielle finanzielle Engpässe bei eintretenden längeren Erkrankungen. Lösung: unser spezielles Alpha-Konzept. Der Grund liegt im Arbeitsvertragsrecht und im so genannten „Fremdvergleich“.“

Alexander Leuthner machte in seinem Arbeitsalltag als Geschäftsführer selbst Erfahrungen mit einem problematischen Arbeitsvertrag und suchte das Gespräch mit Steuerberatern und Rechtsanwälten, um dieses Problem zu lösen. Sein so gewonnenes Wissen um die Rechte und Pflichten, die mit einem Arbeitsvertrag verknüpft sind, teilt er in seinem neuen Gratis Report: „“Eine Unterschrift macht Sie reich – oder ruiniert Sie“ – Sieben Profi-Tipps um den Arbeitsvertrag eines Geschäftsführers.“

Der neue Gratis-Report vom Experten Alexander Leuthner kann kostenlos auf seiner Internetseite heruntergeladen werden: www.leuthner-consulting.de Bildquelle:kein externes Copyright

Leuthner Consulting hilft Geschäftsführern und Vorständen dabei, ihren eigenen Arbeitsvertrag verantwortungsvoll für Ihr Unternehmen, vor allem aber für Ihre eigene Familie ganz individuell zu gestalten. Mit Spezialisten aus dem Netzwerk der Leuthner Consulting wird das zusammen gebracht, was zusammen gehört. Das bedeutet für den Unternehmer, dass dessen Arbeitsvertrag ein neuer Verbündeter im Unternehmen ist. Leuthner Consultung hilft also Geschäftsführern, Vorständen und deren Familien dabei, entspannt zu schlafen und beruhigt in Urlaub zu fahren.

Kontakt
Leuthner-Consulting GmbH & Co. KG
Alexander Leuthner
Frankfurt Flughafen, The Squaire 12
60549 Frankfurt am Main
+49-6074-48505-0
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http://www.leuthner-consulting.de

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