Hinweise für Arbeitnehmer zur Kündigung wegen Krankheit

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Hinweise für Arbeitnehmer zur Kündigung wegen Krankheit

Arbeitsrecht

Arbeitgeber versuchen in der Praxis sehr häufig, den Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung zu kündigen. An eine krankheitsbedingte Kündigung werden aber strenge Anforderungen gestellt. Nicht selten greifen Arbeitgeber deshalb nach Möglichkeit auf andere Kündigungsgründe zurück, die sich aus einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers ergeben, oder schieben gar betriebsbedingte Gründe vor.

Arbeitnehmer können Kündigung wegen Krankheit ggf. zurückweisen

Ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung laufen für Arbeitnehmer wichtige Fristen. Wer eine Kündigung erhält, sollte also keine Zeit verlieren und sich umgehend rechtlichen Rat bei einem spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen. Unter Umständen kann die Kündigung nämlich z. B. zurückgewiesen werden. Das ist allerdings nur unverzüglich (in der Regel also nur innerhalb von wenigen Tagen) möglich. Nach einer Woche dürfte es dafür zu spät sein.

Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen

Zentrale Frist für Arbeitnehmer nach Erhalt der Kündigung ist die Dreiwochenfrist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Dazu ist Arbeitnehmern fast immer zu raten, speziell im Falle von krankheitsbedingten Kündigungen, die für den Arbeitgeber hohe Hürden bergen. Nur auf dem Wege der Kündigungsschutzklage lässt sich letztlich die Chance auf eine Abfindung sowie ggf. weitere Leistungen des Arbeitgebers, wie z. B. ein sehr gutes Arbeitszeugnis, wahren. Diese werden regelmäßig im Rahmen eines Vergleichs festgeschrieben, durch den die Parteien dann in aller Regel den Prozess vor dem Arbeitsgericht beenden. Dazu kann es aber nicht kommen, wenn bereits die entsprechende Frist versäumt wird.

Kosten sprechen nicht gegen Kündigungsschutzklage

Die Erhebung der Kündigungsschutzklage ist natürlich mit Kosten verbunden, die Arbeitnehmer oft abschrecken. Im Fall einer Rechtsschutzversicherung oder der Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, sind diese Sorgen aber unbegründet. Auch für alle anderen Arbeitnehmer lohnt sich allerdings in der Regel die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Die zu erzielende Abfindung übersteigt die Kosten der Kündigungsschutzklage regelmäßig um ein Vielfaches. Die Kosten werden bei der Forderung nach einer Abfindung einfach hinzuaddiert.

Fazit

Arbeitgeber haben es schwer mit krankheitsbedingten Kündigungen. Die Anforderungen der Arbeitsgerichte an eine Begründung der Kündigung sind hoch. Das Risiko für die Arbeitgeber ist entsprechend ebenfalls hoch. Dadurch begründen sich die guten Chancen auf die Erzielung einer hohen Abfindung für den Arbeitnehmer.

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag?

Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de

Was wir für Sie tun können

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Wer wir sind

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Kündigungsschutz tätig. Gemeinsam haben sie das Handbuchs Arbeitsrecht der Stiftung Warentest verfasst. Auf dem YouTube-Kanal Fernsehanwalt werden ständig aktuelle Rechtsprobleme aus dem Alltag vorgestellt und dazu praxisnahe Lösungen präsentiert.

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Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck im Festnetz oder über unserer Hotline an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten?

24.4.2017

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