LV-Doktor betreibt 23 Verfahren vor dem Bundesgerichtshof

Mittlerweile ist LV-Doktor (www.lv-doktor.de) mit 23 Verfahren bei dem obersten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof (BGH) anhängig. Dabei geht es um die grundsätzliche Klärung, ob alle seit 1994 nach dem Policenmodell abgeschlossene Lebensversicherungsverträge europarechtswidrig und damit rückabwicklungsfähig sind – Verbraucher würden dann eine milliardenschwere Nachzahlung erhalten.
LV-Doktor betreibt 23 Verfahren vor dem Bundesgerichtshof

Zug/Halle (Saale). 09.01.2012. Mit insgesamt 23 Verfahren ist LV-Doktor (www.lv-doktor.de), ein Projekt der proConcept AG (www.proconcept.ag), derzeit bei dem Bundesgerichtshof anhängig. Damit wird die Brisanz der Klärung der Rechtsfrage deutlich: immer mehr Richter der ersten zwei gerichtlichen Instanzen winken die LV-Doktor-Verfahren an den Bundesgerichtshof (BGH) durch, damit dort abschließend die Frage der Europarechtswidrigkeit bei Lebensversicherungsverträgen geklärt werden kann oder die BGH-Richter die LV-Doktor-Verfahren an den Europäischen Gerichtshof weiterleiten.

Lebensversicherungsverträge

Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG und Projektleiter von LV-Doktor, erklärt die Vorgehensweise: „Wir klagen im Rahmen unseres Projektes LV-Doktor, um die Ansprüche von mehr als 80.000 Kunden durchzusetzen. Dazu führen wir derzeit mehr als 550 Musterverfahren sowie zwölf Sammelklagen, die die Ansprüche von mehreren hundert Verbrauchern vereinen. Sobald wir ein höchstrichterliches Urteil haben, können wir für all unsere anderen Kunden ebenfalls die Ansprüche geltend machen, da die Versicherer meist ähnliche oder sogar gleiche Versicherungsbedingungen verwendet haben.“ Nach Schätzungen des LV-Doktor-Teams sind bis zu 40 Prozent aller Lebens- und Rentenversicherungsverträge rückabwicklungsfähig, das entspricht laut Heidenreich einem Volumen von 290 Milliarden Euro.

Vertragsbedingungen der Lebensversicherungsverträge

LV-Doktor führt unter anderem an, dass Verbraucher keine Möglichkeit hatten, verschiedene Lebensversicherungsverträge vor Vertragsschluss miteinander zu vergleichen, um das für sie beste Angebot herauszufinden. Denn bei den Policenmodellen erfuhr der Verbraucher die genauen Konditionen erst nach Vertragsschluss, doch das ist nach Meinung von LV-Doktor und vielen anderen Experten eindeutig zu spät. Laut Jens Heidenreich erklärt sich so auch die Tatsache, dass fast drei Viertel aller Lebensversicherungsverträge vorzeitig gekündigt werden.
Über LV-Doktor

Die im Projekt LV-Doktor (www.lv-doktor.de) organisierte Anspruchsgemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, alle Beiträge plus Zinsen aus ehemaligen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen von den Gesellschaften erstattet zu bekommen. Dazu werden die Ansprüche einer Vielzahl von ehemaligen Versicherungskunden aus gekündigten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, effektiv gebündelt und dann für alle Betroffenen gemeinschaftlich geltend gemacht. Für den einzelnen Verbraucher bedeutet dies eine schlagkräftige Wahrnehmung seiner Interessen.

LV-Doktor übernimmt dabei sämtliche Kosten des Rechtsstreits und trägt das komplette Prozesskostenrisiko. Das Ziel von LV-Doktor ist es, möglichst alle Beiträge von den Gesellschaften erstattet zu bekommen.

Über die proConcept AG

Die proConcept AG (www.proconcept.ag) ist eine internationale Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Die proConcept AG übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus sogenannten Streuschäden und vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von bereits mehr als 80.000 Menschen. Diese setzt die proConcept AG in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien durch – ohne finanzielle Risiken für den einzelnen Verbraucher.

Der Verbraucher muss sich lediglich rechtsverbindlich dem jeweiligen Projekt anschließen und abwarten, bis die Musterverfahren der jeweiligen Anspruchsgemeinschaft abgeschlossen sind und bekommt dann das Geld, welches ihm noch zusteht. TÜV-geprüft: Die proConcept GmbH, Dienstleister der proConcept AG, ist zertifiziert nach ISO 9001:2008.

proConcept AG
Jens Heidenreich
General-Guisan-Strasse 6
CH6303 Zug
medien@proconcept.ag
0345 47224 2030
http://www.proconcept.ag