Mehltau: Steuerfreibetrag für Verpflegung seit 18 Jahren unverändert

Ernährungsreport 2017 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft belegt Notwendigkeit höherer Steuerfreibeträge für Mitarbeiterverpflegung

(NL/6349494302) Der Ernährungsreport 2017 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zeigt: 82% der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer essen in ihrer Mittagspause. Der Staat fördert dies steuerlich mit 3,10 Euro. Dabei liegen die tatsächlichen Ausgaben nahezu doppelt so hoch.

Frankfurt, 05.01.2017 [NM050117SVC]. Der Ernährungsreport 2017 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zeigt: 82 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer essen in ihrer Mittagspause: 57 % der Befragten nehmen sich Essen von zu Hause mit zur Arbeit, 21 % gehen in eine Kantine, 15 % holen sich beim Bäcker oder am Imbiss etwas zu Essen und 5% besuchen ein Restaurant. 18% schaffen es komplett ohne zu Essen oder ohne Pause.

Längst ist belegt, dass die Mittags- und Essenspause äußerst wichtig für die Erholung; Gesunderhaltung und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten ist. Mittagspausen fördern auch das soziale Miteinander und sind ein wichtiger Baustein einer ausgewogenen Work-Life Balance. Vieles spricht also für eine ausgeprägtere Pausenkultur in deutschen Unternehmen. Die könnte noch angenehmer ausfallen, wenn die 31,7 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auch angemessen steuerlich gefördert werden würden. Denn auch das zeigt der Ernährungsreport 2017: Arbeitnehmer geben arbeitstäglich rund 6,10 Euro für die Verpflegung am Arbeitsplatz aus. Staatlich gefördert und steuerfrei sind lediglich 3,10 Euro. Ein Betrag der seit 18 Jahren nicht mehr angepasst wurde.

Setzt man die allgemeine Preisentwicklung in den zurückliegenden 18 Jahren an, dann liegt der faire Steuerfreibetrag für die Mitarbeiterverpflegung mittlerweile bei ziemlich genau 4 Euro, rechnet George Wyrwoll, Sodexo-Unternehmenssprecher und HR-Experte, vor.
Der Ernährungsreport 2017 zeigt eindringlich, dass die heutzutage von den Beschäftigten aufzuwendenden Verpflegungskosten nahezu doppelt so hoch ausfallen, wie der Steuerfreibetrag. Daher sollte die Bundesregierung den Mut haben, die Beschäftigten hier angemessen zu entlasten.

Die Bundesregierung hat schon einmal gezeigt, dass das geht. Das liegt allerdings lange zurück: 1998 stieg der Verpflegungsfreibetrag von damals 4,60 DM auf 6,00 DM, umgerechnet also von 2,35 Euro auf 3,10 Euro und auf diesem Niveau verharrt er bis heute.

Es wäre im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, wenn sich der Bundesminister Christian Schmidt im Bundeskabinett für eine Erhöhung der Steuerfreibeträge für Verpflegung aussprechen würden. Wir werden uns für dieses Anliegen in den kommenden Wochen jedenfalls nicht nur im Bundesernährungsministerium, sondern auch gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) engagieren, so Wyrwoll.

Ein höherer Verpflegungsfreibetrag wäre ein Beleg dafür, dass die Mitarbeiterverpflegung auch der Bundesregierung wichtig ist. Schließlich profitierten davon nicht nur die mehr als 6,5 Millionen Arbeitnehmer, die eine Betriebskantine nutzen, sondern potentiell auch Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Verpflegung vom Arbeitgeber bereits heute mit Essens- und Restaurantschecks bezuschusst wird bzw. gefördert werden kann.

Der Ernährungsreport 2017 kann über den nachfolgenden Link heruntergeladen werden: http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/Ernaehrungsreport2017.pdf?__blob=publicationFile, weitergehende Informationen zu Mitarbeiterverpflegung und Steuerfreibeträgen finden sich auch unter www.sodexo-benefits.de [NM050117SVC].

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