Pferdehaftpflichtversicherung: Wenn sich zwei Artgenossen kabbeln, können die Folgen schwerwiegend sein

Pferde könne auch untereinander schon einmal aneinander geraten. Oft geht das mit Tritten oder Bissen einher und ein Tierarzt muss die Wunden versorgen. Der Halter des Angreifers muss für die Kosten aufkommen, dagegen bietet die Pferdehaftpflichtversicherung finanziellen Schutz.
Pferdehaftpflichtversicherung: Wenn sich zwei Artgenossen kabbeln, können die Folgen schwerwiegend sein
Beide Tiere sind mit der Pferdehaftpflichtversicherung geschützt, damit bei Tritten und Bissen die Folgekosten gedeckt sind.

Wenn man an den Begriff der Pferdehaftpflichtversicherung denkt, fallen einem unmittelbar die typischen Schäden ein, die durch Pferde verursacht werden. Nicht selten kommt es durch Tritte zu Schäden in der Pferdebox, auch Unfälle im Straßenverkehr sind häufiger in den Medien zu finden. Aber es geschieht auch immer wieder, dass Pferde auf der Weide oder der Koppel ihre Artgenossen verletzen. Nicht selten muss der Tierarzt anschließend eingreifen, um Verletzungen und Wunden zu behandeln. Für die Kosten kommt der Halter des Pferdes auf, von dem die Attacke gegen den Artgenossen ausgegangen ist. Dafür ist der Schutz der Pferdehaftpflichtversicherung dringend notwendig.

Ein Schadenfall aus der Praxis: Im Raum Lüchow-Dannenberg befanden sich mehrere Pferde auf einer Koppel. Eines der Tiere hat ein anderes Pferd vom Wassertrog weggedrängt und gebissen. Dabei geriet das angegriffene Pferd in Panik, ergriff die Flucht und verletzte sich an einem Weidezaunpfahl. Eine klaffende Wunde war die Folge, der Tierarzt stellte dabei fest, dass die Muskulatur bis auf die Knochen durchgetrennt war. Die Folge war eine aufwendige Operation, die Heilbehandlung dauert noch an. Der Halter des anderen Pferdes muss natürlich für die Kosten aufkommen – hier ist die Pferdehaftpflichtversicherung wertvoll, da für die gesamte Behandlung wohl mehrere Tausend Euro anfallen werden.

Auch in Hamburg hat eine Pferdehalterin die Erfahrung gemacht, dass die Pferdehaftpflichtversicherung ein wichtiger Schutz ist, um sich gegen Schadensersatzforderungen ausreichend abzusichern. Ihr Pferd hat einen anderen Artgenossen, der in der Sonne döste, unvermittelt mehrfach getreten. Dabei kam es zu einer Verletzung am rechten Sprunggelenk, das Pferd lahmte unmittelbar danach stark. Die tierärztliche Behandlung dauert noch an und wird wohl von der Pferdehaftpflichtversicherung der betreffenden Halterin abgedeckt.

Dass mit einem Hengst nicht immer gut Kirschen essen ist, musste ein Pferdehalter im Kreis Recklinghausen erfahren. Als sich das Pferd auf einer Weide befand, wurden noch zwei weitere Tiere zugeführt. Dabei kam zu einer Rangelei zwischen den Pferden, wobei der Hengst einen der Artgenossen über die Weide gejagt hat. Das betroffene Tier verletzte sich schwer am Zaun der Weide und musste in die Tierklinik gebracht werden. Der Schadenmeldung des Pferdehalters war zu entnehmen, dass sich die Kosten bereits auf mehr als 1.500 Euro summiert haben – Ende offen, da die Heilbehandlung noch nicht abgeschlossen ist. Für diesen Schadenfall wird der Besitzer des angriffslustigen Pferdes wohl seine Pferdehaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen müssen, ein solcher Schaden lässt sich kaum aus der eigenen Tasche bezahlen.

Bildquelle: Margarita Borodina, fotolia.de
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