P&R: Jetzt rechtliche Maßnahmen einleiten!

P&R: Jetzt rechtliche Maßnahmen einleiten!

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte

14.03.2018 – P&R stoppt seinen Container-Vertrieb. Anleger, die um ihr Geld bangen, sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten von der Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte überprüfen lassen.

Was ist los bei P&R?

Container-Investments sind seit vielen Jahren sehr beliebt. Der Marktführer P&R ist schon seit 1975 am Markt. Zahlreiche Kapitalanleger gingen bislang davon aus, ein sicheres Direktinvestment zu tätigen. Dieses Vertrauen ist jetzt aber schwer erschüttert: Vor wenigen Tagen teilte P&R mit, dass man die aktuellen Produkte 5005 (CIP) und 6005 (CLP) nicht mehr anbieten und den Vertrieb einstellen würde.

Container als Geldanlage

Die P&R-Gruppe betreut nach eigenen Angaben allein rund 50.000 Kapitalanleger mit einem Gesamtvolumen von ca. 1,25 Millionen Containereinheiten. Die Zeitschrift „Finanztest 12/2017“ hat Container-Investments aber vor kurzem einem Test unterzogen, der mit einem extrem negativen Urteil endete: Vier von fünf Container-Direktinvestments sind mangelhaft. Auch das P&R Container-Investitions-Programm Nr. 5004 erhielt die Note „MANGELHAFT (4,7)“.

Mangelnde Transparenz

Die Zeitschrift „kapital-markt intern (k-mi)“ warnte im Jahr 2017 wiederholt vor P&R. In der aktuellen Ausgabe (k-mi 10/2018) wird deshalb die Frage aufgeworfen, ob den P&R-Investoren etwa ihre Container bald um die Ohren fliegen würden. P&R selbst stellt keine Transparenz her, lapidar wird auf weitere Informationen verwiesen, die erst später folgen sollen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel: „Vertrauensbildende Maßnahmen sehen anders aus, P&R-Anleger sollten deshalb zeitnah ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen.“

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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

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