(Mynewsdesk) Fahranfänger und Senioren – diese beiden Gruppen stellen im Straßenverkehr ein ähnlich großes Risiko dar. Für Fahranfänger hat der Gesetzgeber deshalb bereits 1986 den Führerschein auf Probe eingeführt. Der Rechtsanwalt Jens Dötsch, Mitglied der …
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