Wenn es gekracht hat: Anwalt für Verkehrsrecht (Baden-Baden)

Rechtstipp von Kanzlei in Baden-Baden: Blech- oder Personenschaden immer über einen Anwalt regeln

Wenn es gekracht hat: Anwalt für Verkehrsrecht (Baden-Baden)

Fachanwalt für Verkehrsrecht in Baden-Baden. (Bildquelle: © animaflora – Fotolia.com)

BADEN-BADEN / RASTATT / ACHERN. Unfälle sind schwierig überschaubare Situationen – vor allem dann, wenn auch Personen dabei zu Schaden gekommen sind. Wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist, wenn Versicherungen Ansprüche geltend machen oder ein Führerscheinverlust im Raum steht, sollten Unfallbeteiligte auf einen Rechtsbeistand nicht verzichten, empfehlen die Anwälte Udo Kemptner und Dr. Christian Müller, die bei Verkehrsunfällen im Raum Baden-Baden, Achern und Rastatt kompetente und verlässliche Ansprechpartner sind. Die Anwälte wissen: Unfallbeteiligte sind gut beraten, sich in einer unübersichtlichen Situation wie es Verkehrsunfälle meist sind, rechtliche Hilfe zu sichern. „Vor allem bei Personenschäden ist es überaus wichtig, einen Anwalt einzuschalten“, betont auch Klaus Hafen, der mit seiner Kanzlei auf 40 Jahre Erfahrung im Verkehrsrecht zurückblicken kann.

Anwalt für Verkehrsrecht aus Baden-Baden regelt die Korrespondenz mit der Versicherung

Wenn die gegnerische Versicherung sich als Helfer inszeniert sollten Unfallopfer sich stets darüber im Klaren sein: „Die gegnerische Versicherung will in erster Linie die Kosten, die durch einen Unfall entstanden sind, stets so gering wie möglich halten. Unabhängig ist nur der eigene Anwalt, dessen Vergütung von der gegnerischen Versicherung ersetzt wird.“ betont Rechtsanwalt Dr. Christian Müller. Wurde man bei einem Unfall verletzt, gibt es eine Vielzahl von Folgen, aus denen unter Umständen Ansprüche gegenüber einer Versicherung entstehen können. „Diese Ansprüche erkennen und klar benennen, das ist unsere Aufgabe als Anwälte für Verkehrsrecht. Wichtig dabei ist, dass nichts vergessen wird, was in Folge eines Unfalls – auch als längerfristiges Problem – auftreten könnte.“ Udo Kemptner skizziert, was zum Beispiel bei einem Gesundheitsschaden an Kosten berücksichtigt werden muss: „Dazu zählen nicht nur die Heilbehandlungskosten, sondern auch der Verdienstausfall, wenn Berufsunfähigkeit entsteht. Zudem geht es um Fragen des Schmerzensgeldes, um den Erwerbsschaden und den sogenannten Haushaltführungsschaden, wenn Unfallopfer Hilfe im Haushalt brauchen.“

Auch bei Sachschäden ist es erforderlich, auf Anwälte wie die der Kanzlei Hafen-Kemptner-Stiefvater (Bühl und Baden-Baden) zu vertrauen

So verlockend das Angebot auf Direktregulierung durch die gegnerische Versicherung auch klingen mag, so einseitig ist dabei die Interessenslage. „Oftmals sind es Personen, die einen Unfall verursacht haben, die sich aus Schuld oder Scham auf alles Mögliche einlassen, was von der Gegenseite gefordert wird. Doch das ist keine gute Strategie“, ist Udo Kemptner überzeugt. Gegnerische Versicherungen vertreten vor allem ihre eigenen Interessen und wollen Geld sparen. Der Anwalt rät, den KFZ-Schaden, die Kosten für Sachverständige und Mietwagen bzw. den Nutzungsausfall des eigenen PKWs und die Wertminderung durch einen Anwalt geltend zu machen.

Die Rechtsanwaltskanzlei wurde 1977 in Bühl gegründet und betreut seitdem erfolgreich zahlreiche Mandanten. Die Kanzlei verfügt über eine langjährige Erfahrung u. a. auf den Gebieten des Verkehrsrechts, Familien- und Erbrecht sowie dem Arbeitsrecht. Seit 2017 ist die Kanzlei neben dem Hauptsitz in Bühl auch in Baden-Baden vertreten.

Kontakt
Anwaltskanzlei Hafen Kemptner Stiefvater
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