Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen bieten neue Optionen für ambulante wie stationäre Anbieter!

Mit den Zauberbegriffen „mehr ambulant“, „mehr Wohnen“, „mehr Quartiersbezug“ und „mehr Teilhabe“ öffnen sich für ambulante Pflegedienste wie aber auch Betreiber stationärer Altenpflegeeinrichtungen neue strategische Optionen.

Dazu gehören vor allem Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen.

Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen bieten neue Optionen   für ambulante wie stationäre Anbieter!

Dr. Lutz H Michel FRICS Rechtsanwalt und Chartered Surveyor

Wohngemeinschaften stellen gemeinschaftliche Lebensformen außerhalb eines stationären Settings dar, in der sich in der Regel hilfe- und pflegebedürftige Personen zusammenfinden, um im Rahmen eines gemeinsamen Hausstands ihr Zusammenleben und das Beziehen von externen Unterstützungs- und Betreuungsleistungen zu organisieren, ohne dass ein Träger eine Gesamtverantwortung im Rahmen eines Gesamtleistungskonzepts inne hat.

Grob sind zwei Typen mit weitreichenden Folgen für die Anforderungen zu unterscheiden: Der eine Typ ist die sogenannte „selbstverantwortete“ oder „selbstbestimmte“ oder „selbstorganisierte“ Wohngemeinschaft, die sich dadurch auszeichnet, dass es keinen koordinierenden Dienstleister gibt. Die sogenannte „anbieterverantwortete“ oder „anbieterorganisierte“ oder „anbieterorientierte“ Wohngemeinschaft nähert sich sowohl in der rechtlichen Struktur wie auch der tatsächlichen Ausgestaltung der Leistungserbringung und Leistungsinanspruchnahme einer „Einrichtung“ an. Zu beachten ist, dass die Begriffe in den Landesheimgesetzen nicht konsistent verwandt werden und die Anforderungen differieren.

Die „anbieterverantworteten Wohngemeinschaften“ sind dabei ernsthafte Alternativen zum „Heim“ und stellen insbesondere für ambulante Pflegedienste eine betriebswirtschaftlich überaus interessante Option dar, ihr Leistungsspektrum zu erweitern.

Für stationäre Anbieter, die sich dem Thema annähern wollen oder mangels anderweitiger Wachstumsmöglichkeiten (siehe NRW!): müssen, ist konzeptionell ein Paradigmenwechsel zu vollziehen: Weg von der Einrichtung, hin zu einem variablen, weniger „monolithisch“ strukturierten Angebot. Für ambulante Anbieter wird die Erbringung ambulanter Betreuungs- und Pflegedienstleistungen ergänzt durch Koordinations- und Managementleistungen: Nicht mehr nur das „gute Pflegen“ ist Erfolgsfaktor, sondern vielmehr die „gut konzipierte und erbrachte integrierte Wohn- und Betreuungsleistung“.

Voraussetzungen für wirtschaftlichenErfolg bei einem WG – Projekt sind eine durchdachte Planung (konzeptionell wie baulich), eine effiziente Projektorganisation und eine rechtliche Gestaltung, die den jeweiligen Anforderungen der Landesheimgesetze paßgenau entspricht.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, so bieten sie auch für Immobilieninvestoren Rechtssicherheit und Stabilität als Garanten für nachhaltige Wirtschaftlichkeit.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lutz H. Michel FRICS ist eine auf immobilienwirtschaftsrechtliche Beratung und Qualifiziertes – Forderungs – Management u.a. für Versicherungsunternehmen spezialisierte Boutiquekanzlei mit Büros in Deutschland und Österreich. Im Bereich des Qualifizierten – Forderungs – Managements arbeitet sie für namhafte Unternehmen. Im Bereich der immobilienwirtschaftsrechtlichen Beratung ist sie spezialisiert auf Srervice- und Seniorenimmobilien eingebunden in ein Consulting – Netzwerk, das auf die Beratung von Entwicklern, Investoren, Assetmanagern und Betreibern zu Immobilienprojekten und -objekten sowie Dienstleistungskonzepten im Bereich Seniorenwohnimmobilien, Pflegeheimen, integrierten ServiceImmobilien sowie Hotels und hotelähnliche Immobilien spezialisiert ist. Beraten werden führende Betreiber, Investoren und Projektentwickler sowie öfftl. Institutionen und Verbände. Schwerpunkt bilden u.a. Rechtsfragen im Bereich der sog. „neuen Wohnformen für Senioren“. Die Kanzlei verfügt über ein dicht verflochtenes Netzwerk von Spezialisten für immobilienbezogene Fragestellungen in Europa.

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