MONTRANUS Medienfonds: Erstes Haftungsurteil gegen Sparkasse

Stuttgart, 17.02.2011 – Für Anleger der MONTRANUS Medienfonds gibt es gute Nachrichten: Das Landgericht Darmstadt hat am 08.02.2011 (Az. 27 O 283/10 – nicht rechtskräftig) erstmals eine Sparkasse wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Medienfonds MONTRANUS I bis III des Initiators Hannover Leasing zu Schadensersatz verurteilt.

Kläger kann von der Sparkasse Rückabwicklung verlangen

Der von der Stuttgarter Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vertretene Kläger kann von seiner Sparkasse die Rücknahme der Fondsanteile gegen Zahlung der jeweiligen Einlage abzüglich der Ausschüttungen verlangen. Außerdem muss die Sparkasse die Verpflichtungen aus den Darlehen übernehmen, die der Kläger zur Finanzierung der Beteiligungen aufnehmen musste. Und schließlich hat das Landgericht festgestellt, dass die Sparkasse ihrem Kunden weitere finanzielle Nachteile zu ersetzen hat, die aus der zu erwartenden steuerlichen Aberkennung resultieren.

Hintergrund

2003 bis 2005 hatten vor allem Sparkassen ihren Kunden Beteiligungen an den Medienfonds MONTRANUS I bis III des ebenfalls zur Sparkassenorganisation gehörenden Initiators Hannover Leasing verkauft. Diese drei geschlossenen Fonds haben zusammen ein Investitionsvolumen von über 700 Mio. EUR; an ihnen sind mehr als 9.000 Anleger beteiligt. Ein zentrales Verkaufsargument war die steuerliche Absetzbarkeit der Einlage im Beitrittsjahr. Die Finanzverwaltung hat 2009 jedoch mitgeteilt, dass sie wegen der konkreten Ausgestaltung der so genannten „Defeasance Struktur“ nur einen deutlich geringeren Verlust der Fondsgesellschaften im jeweiligen Beitrittsjahr anerkennt. Die betroffenen Anleger müssen jetzt mit erheblichen Steuernachzahlungen und Verspätungszuschlägen rechnen.

Fehlerhafte Beratung wegen unterlassener Aufklärung über Rückvergütungen

Das Landgericht hat die Sparkasse zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil sie den Kläger bei keiner der drei Beratungen ordnungsgemäß über die für den Verkauf der Fonds versprochenen Rückvergütungen (Kick-Backs) informiert hatte. Dadurch habe der Kunde nicht erkennen können, ob die Sparkasse die Anlageprodukte nur im Provisionsinteresse empfohlen habe und ob die Fonds tatsächlich seinen Anlagezielen entsprechen.

Auswirkungen des Urteils

Für Frau Rechtsanwältin Anja Richter, die das Urteil erstritten hat, hat die Entscheidung Signalcharakter: „Das Landgericht hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Rückvergütungen konsequent umgesetzt. Dieses Urteil hilft nicht nur unserem Mandanten. Es verbessert die Chancen von allen Sparkassenkunden, denen die Fonds ohne die erforderliche Aufklärung verkauft wurden.“ Rechtsanwalt Wolf von Buttlar ergänzt: „Unsere Kanzlei betreut mittlerweile über 300 MONTRANUS-Gesellschafter,und in keinem mir bekannten Fall hat der Berater die genaue Höhe der versprochenen Kick-Back-Zahlungen offen gelegt. Zwar haben einige Sparkassen aufgrund der eindeutigen Rechtslage mit ihren Kunden inzwischen außergerichtliche Vereinbarungen getroffen, auf die anderen Institute, die Beratungsfehler bislang zurückgewiesen haben, werden wir mit dem Urteil jetzt den Druck erhöhen.“

Über von Buttlar Rechtsanwälte:

Die Stuttgarter Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Sieben Juristen, darunter drei Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, bearbeiten hauptsächlich Fälle aus den Bereichen geschlossene Fonds, atypisch stille Beteiligungen und Wertpapiergeschäfte. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Vertretung von Anlegern, die so genannte Schrottimmobilien gekauft haben. Die Zeitschrift Wirtschaftswoche (Ausgabe vom 17.04.2009) zählt Rechtsanwalt Wolf von Buttlar zu den 20 Topanwälten für Anlegerschutz in Deutschland.
Die Stuttgarter Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Sieben Juristen, darunter drei Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, bearbeiten hauptsächlich Fälle aus den Bereichen geschlossene Fonds, atypisch stille Beteiligungen und Wertpapiergeschäfte. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Vertretung von Anlegern, die so genannte Schrottimmobilien gekauft haben. Die Zeitschrift Wirtschaftswoche (Ausgabe vom 17.04.2009) zählt Rechtsanwalt Wolf von Buttlar zu den 20 Topanwälten für Anlegerschutz in Deutschland.

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