Amtsgericht, Verwaltungsgericht, Arbeitsgericht – wer macht was?

Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Gerichte
Amtsgericht, Verwaltungsgericht, Arbeitsgericht - wer macht was?
Gerichtsbarkeit in Deutschland

Es gibt viele Arten von Gerichten: Landgericht, Finanzgericht, Sozialgericht, um nur einige zu nennen. Für Nicht-Juristen sind die Zuständigkeiten nicht immer eindeutig. Welches Gericht ist für den individuellen Fall der richtige Ansprechpartner? Und wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Amts- und Landgericht? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung bietet einen kurzen Überblick der Gerichtsbarkeit in Deutschland.

Manchmal lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung bei allem guten Willen nicht vermeiden. Doch bevor es vor den Kadi geht, muss zunächst geprüft werden, welcher Rechtsweg zu beschreiten ist. „Die Gerichtsbarkeit in Deutschland teilt sich auf in sogenannte Gerichtszweige: die ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafgerichte), die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit sowie die Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit“, fasst Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, zusammen. Daneben gibt es noch die Verfassungsgerichte der Länder und des Bundes.

Welches ist zuständig?
Die Strafgerichte sind zuständig für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Die Zivilgerichte befassen sich u.a. mit privatrechtlichen Streitigkeiten, zum Beispiel vertraglichen Ansprüchen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen sowie Urheberrechtsverletzungen.
Die Zuständigkeiten der Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit dürften sich im Großen und Ganzen schon aus dem Wort ergeben. „Vor dem Verwaltungsgericht landen Streitigkeiten, die das Verwaltungsrecht betreffen. Also z.B. Streitigkeiten mit einer Behörde über die Rechtmäßigkeit eines Bescheids wie der Ablehnung einer Gewerbeerlaubnis oder einer Baugenehmigung“, so die D.A.S. Expertin. Das Sozialgericht ist für sozialrechtliche Streitigkeiten zuständig, etwa Fragen zur gesetzlichen Krankenkasse, zum Arbeitslosengeld oder zur Sozialhilfe. Zum Finanzgericht kommen Streitigkeiten mit steuerrechtlichen Schwerpunkten, z.B. Steuerbescheide der Finanzämter. Beim Arbeitsgericht wird alles behandelt, was Arbeitsverhältnisse betrifft, beispielsweise Kündigungsschutzklagen oder Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse und Urlaubsansprüche.

Der Weg durch den Dschungel der Instanzen…
Die jeweiligen Gerichtszweige kennen unterschiedliche Instanzen. So ist beispielsweise in der Arbeitsgerichtsbarkeit die Eingangsinstanz (erste Instanz) immer das Arbeitsgericht. Als zweite Instanz bzw. Berufungs- und Beschwerdeinstanz fungiert das Landesarbeitsgericht.
Für den ordentlichen Gerichtszweig gilt eine spezielle Instanzen-Aufteilung: Die ordentlichen Gerichte untergliedern sich in das Amts-, das Land- und das Oberlandesgericht. Letzte Instanz ist der Bundesgerichtshof. Das Amtsgericht ist zunächst zuständig für alle Streitigkeiten, deren Streitwert bis zu 5.000 Euro beträgt. Daneben gibt es Sonderzuständigkeiten, wie z.B. für Mietsachen, die unabhängig vom Streitwert immer zunächst vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Das Landgericht ist zuständig bei einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro und ebenfalls in besonderen Angelegenheiten – Beispiel: Klagen auf Schadensersatz wegen falscher Kapitalmarktinformationen. „In Strafsachen unterteilt sich die Zuständigkeit ebenfalls in Amts- und Landgericht, wobei es hier – grob gesagt – auf die Schwere des Vorwurfs ankommt“, so Anne Kronzucker. Die Details finden sich im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) oder in den einzelnen Prozessordnungen.
Neben diesen sachlichen Zuständigkeiten ist natürlich auch immer die Frage zu klären, welches Gericht örtlich zuständig ist. In Zivilverfahren ist das häufig das Amtsgericht, das dem Wohn- oder Firmensitz des Beklagten am nächsten liegt. Wird der Beschluss einer Behörde angegriffen, dann wird das Verfahren in der Regel an dem Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk sich die Behörde befindet, behandelt.

Unterstützung auf dem Weg durch die Gerichtszweige
Wer sich im Dschungel der Gerichtsbarkeiten zu verirren droht, kann sich an die Rechtsantragsstelle wenden: „In Deutschland sind die Gerichte mit einer Rechtsantragstelle ausgestattet“, so die D.A.S. Juristin. Sie hilft Bürgern auf dem Weg in die für ihren individuellen Fall zuständige Gerichtsbarkeit und unterstützt auch bei der richtigen und vollständigen Formulierung von Erklärungen.
Oft verlangen die Verfahrens- oder Prozessordnungen jedoch die Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Ein Gerichtsverfahren kann dann leicht sehr teuer werden. Schnell können Kosten von mehreren Tausend Euro zusammenkommen. Mit einer Rechtsschutzversicherung sichert man sich gegen die Kosten von Gericht, Rechtsanwälten, Zeugen und Sachverständigen ab. So lassen sich zumindest die finanziellen Folgen eines Prozesses meistern.
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Kurzfassung:
Welcher Rechtsweg ist der richtige?
Zuständigkeiten deutscher Gerichte

Unterschiedliche Gerichte gibt es viele: Landgericht, Finanzgericht, Sozialgericht, um nur einige zu nennen. Für Nicht-Juristen sind die Zuständigkeiten nicht immer eindeutig.
Die Gerichtsbarkeit in Deutschland teilt sich auf in sogenannte Gerichtszweige: die ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafgerichte), die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit sowie die Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit. Daneben gibt es noch die Verfassungsgerichte der Länder und des Bundes.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit teilt sich auf in die Zivil- und Strafgerichte, wobei letztere für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zuständig sind. Die Zivilgerichte sind u.a. für privatrechtliche Streitigkeiten zuständig, z.B. vertragliche Ansprüche, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen und Urheberrechtsverletzungen.
Die Zuständigkeiten der Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit dürfte sich im Großen und Ganzen schon aus dem Wort ergeben. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläutert: „Vor dem Verwaltungsgericht landen Streitigkeiten, die das Verwaltungsrecht betreffen. Also z.B. Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit des Bescheides einer Behörde, wie der Ablehnung einer Gewerbeerlaubnis oder einer Baugenehmigung. Das Sozialgericht ist für sozialrechtliche Streitigkeiten zuständig, etwa Fragen zur gesetzlichen Krankenkasse, zum Arbeitslosengeld oder zur Sozialhilfe. Zum Finanzgericht kommen Streitigkeiten mit steuerrechtlichen Schwerpunkten und beim Arbeitsgericht wird alles behandelt, was Arbeitsverhältnisse betrifft (beispielsweise Kündigungsschutzklagen oder Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse und Urlaubsansprüche).
Die jeweiligen Gerichtszweige kennen unterschiedliche Instanzen. Unter Instanz versteht man den Verfahrensabschnitt vor einem bestimmten Gericht. Für den ordentlichen Gerichtszweig gilt eine spezielle Instanzen-Aufteilung: Die ordentlichen Gerichte untergliedern sich in das Amts-, das Land- und das Oberlandesgericht. Letzte Instanz ist der Bundesgerichtshof.
Wer sich im Dschungel der Gerichtsbarkeiten zu verirren droht, kann sich an die Rechtsantragsstelle des jeweiligen Gerichts wenden.
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