Bürokratie-Irrsinn made in Germany
Deutschland rettet die Verkehrssicherheit: Drei Stühle standen falsch – die Katastrophe konnte gerade noch verhindert werden!
Eine satirische Abrechnung mit 16 Jahren Berufskraftfahrer-Bürokratie, den Bezirksregierungen Arnsberg und Münster, den Regierungspräsidien Gießen und Darmstadt und einer Verwaltung, die offenbar erst dann zufrieden ist, wenn der Unternehmer mehr Zeit mit Formularen als mit seiner eigentlichen Arbeit verbringt.
Deutschland ist ein faszinierendes Land.
Unsere Brücken bröckeln, die Infrastruktur altert, Unternehmen klagen über Bürokratie, und die Wirtschaft kämpft mit immer neuen Belastungen.
Aber es gibt Hoffnung!
Denn während andernorts über Fachkräftemangel, Wettbewerbsfähigkeit und Verkehrssicherheit diskutiert wird, widmen sich deutsche Behörden den wirklich existenziellen Fragen unserer Zeit:
Stehen alle Stühle in dieselbe Richtung? Ist das richtige Logo auf dem Laptop? Hat der Dozent auch wirklich jeden angekündigten Unterrichtspunkt abgehakt?
Und wehe, ein Teilnehmer stellt eine Frage zu viel!
Dann gerät möglicherweise der gesamte Unterrichtsplan aus dem Gleichgewicht.
Seit rund 16 Jahren darf ich dieses einzigartige Verwaltungssystem persönlich erleben.
Eine Erfahrung, die mich gelehrt hat:
In Deutschland muss man nicht unbedingt Probleme lösen. Es reicht offenbar, wenn man ihre Verwaltung perfektioniert.
1. 2.700 Meldungen, zwei Kontrollen – ein Triumph deutscher Organisation
Rund 2.700 Schulungen habe ich in 16 Jahren angemeldet.
Jede Meldung kostet ungefähr zehn Minuten.
Das sind 450 Stunden meines Lebens.
450 Stunden, in denen ich hätte arbeiten, Kunden betreuen, Mitarbeiter schulen oder schlicht etwas wirtschaftlich Sinnvolles tun können.
Stattdessen durfte ich Meldungen verschicken.
Und die Behörde?
Die hat in diesen 16 Jahren ganze zweimal kontrolliert.
1.350 Meldungen pro Kontrolle!
Eine beeindruckende Quote.
Man stelle sich vor, die Polizei würde von jedem Autofahrer täglich eine Meldung verlangen, wann und wohin er fährt, um anschließend alle acht Jahre einmal nachzusehen.
Vermutlich würde man das für absurd halten.
In der Berufskraftfahrerweiterbildung nennt man so etwas offenbar ein bewährtes Kontrollsystem.
Vielleicht werden die Meldungen auch liebevoll gesammelt, ausgedruckt und nach Farben sortiert.
Ich weiß es nicht.
Ich weiß nur: Die 450 Stunden sind weg.
Aber immerhin sind sie ordnungsgemäß weg.
2. 100 Stunden jährlich für das BQR – Deutschlands modernste Form der Zwangsbeschäftigung
Zusätzlich verbringe ich jedes Jahr mehr als 100 Stunden mit Eintragungen in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister.
Ein System, das den Charme digitalisierter Bürokratie mit dem Arbeitsaufwand traditioneller Handarbeit verbindet.
Ich erfasse die Daten.
Ich investiere die Zeit.
Ich trage die Verantwortung.
Und die Behörde kontrolliert.
Natürlich werden für behördliche Leistungen auch Gebühren erhoben.
Der Staat hat damit ein Geschäftsmodell perfektioniert, von dem jeder Unternehmer nur träumen kann: Der Kunde erledigt die Arbeit selbst, bezahlt dafür und darf sich anschließend kontrollieren lassen.
Fehlt nur noch, dass ich der Behörde jeden Morgen die Kaffeemaschine einschalte.
Selbstverständlich mit vorheriger Anmeldung.
Und falls der Kaffee drei Minuten zu früh fertig ist, droht vermutlich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
3. Hessische Führerscheinstellen entdecken die wundersame Vermehrung der Arbeitszeit – aus 100 werden 500 und demnächst vielleicht 3.500 Stunden!
Man sollte meinen, 100 Stunden unbezahlte Datenerfassung pro Jahr seien bereits ein ausreichender Beitrag zur Beschäftigungssicherung der deutschen Verwaltung.
Aber weit gefehlt!
In Hessen hat man offenbar entdeckt, wie sich Bürokratie verfünffachen lässt, ohne auch nur eine einzige zusätzliche Stunde Weiterbildung durchzuführen.
Hessische Führerscheinstellen, die Nutzer des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) sind und nach meinem Rechtsverständnis keine Anweisungsbefugnis gegenüber staatlich anerkannten Ausbildungsstätten besitzen, verlangen statt einer zusammenhängenden Eintragung über 35 Stunden Weiterbildung fünf getrennte Eintragungen zu jeweils sieben Stunden.
Man muss sich diese organisatorische Meisterleistung einmal auf der Zunge zergehen lassen.
Einmal 35 Stunden eintragen? Viel zu einfach!
Fünfmal sieben Stunden eintragen? Hervorragend!
Die Fahrer haben exakt dieselbe Weiterbildung absolviert.
Die Unterrichtsinhalte bleiben dieselben.
Die Qualifikation bleibt dieselbe.
Die Verkehrssicherheit bleibt dieselbe.
Nur die Bürokratie wird fünfmal so groß.
Aus bisher rund 100 Stunden jährlicher Datenerfassung würden bei konsequenter Anwendung dieser Forderung rechnerisch 500 Stunden unbezahlte Verwaltungsarbeit pro Jahr.
400 zusätzliche Stunden – für denselben Weiterbildungsumfang!
Das entspricht 50 zusätzlichen Acht-Stunden-Arbeitstagen.
Mehr als zehn volle Arbeitswochen, die ich statt für Kunden, Mitarbeiter und die eigentliche Weiterbildung für das wiederholte Eintippen derselben Weiterbildungsstunden aufwenden müsste.
Und wofür?
Damit aus einer Zahl fünf Zahlen werden.
Die nächste Evolutionsstufe: E-Learning – aus fünf Einträgen werden demnächst 35!
Aber damit ist das Ende der bürokratischen Entwicklung möglicherweise noch lange nicht erreicht.
Denn im Zusammenhang mit der geplanten Einführung beziehungsweise Erweiterung von E-Learning-Möglichkeiten sollen künftig auch stundenweise Eintragungen in das BQR möglich werden.
Eine technische Möglichkeit, die eigentlich der Flexibilisierung und Vereinfachung der Weiterbildung dienen könnte.
Eigentlich.
Denn ich ahne bereits, welche Begeisterung diese Neuerung bei manchen hessischen Führerscheinstellen auslösen könnte.
Wenn man heute schon darauf besteht, aus einer 35-Stunden-Weiterbildung fünf einzelne Eintragungen zu jeweils sieben Stunden zu machen, was passiert dann erst, wenn stündliche Eintragungen möglich werden?
Richtig: Dann verlangt man möglicherweise 35 einzelne Eintragungen zu jeweils einer Stunde!
Warum fünfmal etwas eintragen, wenn man es auch 35-mal machen kann?
Schließlich muss der technische Fortschritt genutzt werden.
Und was wäre fortschrittlicher, als mit moderner Software siebenmal so viele Verwaltungsvorgänge zu erzeugen?
Die Rechnung wäre beeindruckend:
Ursprünglich:
1 Eintragung für 35 Stunden Weiterbildung – rund 100 Stunden jährlicher
Verwaltungsaufwand.
Nach der
von mir kritisierten hessischen Forderung: 5 Eintragungen zu jeweils 7
Stunden – rechnerisch 500 Stunden jährlich.
Meine
Befürchtung beim künftigen E-Learning: 35 Eintragungen zu jeweils 1 Stunde
– rechnerisch 3.500 Stunden jährlich.
Aus 100 Stunden werden 500. Aus 500 werden 3.500. Und aus Digitalisierung wird ein Vollzeitbeschäftigungsprogramm für Dateneintipper!
3.500 Stunden entsprechen bei einem Acht-Stunden-Arbeitstag 437,5 Arbeitstagen.
Oder fast 88 Arbeitswochen mit jeweils 40 Stunden.
Ein Jahr hat allerdings nur 52 Wochen.
Das ist das eigentlich Geniale an dieser Form der Bürokratie: Sie schafft mehr Arbeit, als ein einzelner Mensch in einem ganzen Jahr überhaupt erledigen kann!
Ich werde dann vermutlich überhaupt keine Zeit mehr haben, Berufskraftfahrer weiterzubilden.
Unterricht vorbereiten?
Keine Zeit.
Teilnehmer schulen?
Keine Zeit.
Fachliche Fragen beantworten?
Schon gar keine Zeit.
Ich werde ausschließlich damit beschäftigt sein, in ein Register einzutragen, dass andere Menschen etwas gelernt haben.
Die eigentliche Weiterbildung müsste dann wohl ausfallen.
Aber wenigstens wäre die Verwaltung der Weiterbildung perfekt organisiert.
Und selbstverständlich hätte diese Entwicklung auch für die Behörden erhebliche Vorteile.
Denn wenn die Anzahl der Eintragungen von einer auf 35 steigt, muss natürlich auch entsprechend mehr kontrolliert werden.
Vielleicht benötigt man dann zusätzliche Sachbearbeiter, neue Kontrollstellen, größere Büros und weitere Haushaltsmittel.
Der Unternehmer braucht zusätzliches Personal für die Dateneingabe. Die Behörde braucht zusätzliches Personal, um die Dateneingabe zu kontrollieren.
Ein wahrhaft nachhaltiges Beschäftigungsmodell.
Nur die eigentliche Berufskraftfahrerweiterbildung könnte dabei etwas zu kurz kommen.
Aber irgendwo muss man schließlich Prioritäten setzen.
Vielleicht sollte man das Ganze als staatliches Konjunkturprogramm anmelden:
„Bürokratie 2030 – 35-mal klicken für mehr Verkehrssicherheit!“
Und falls irgendwann Eintragungen im Minutentakt möglich werden, könnte man aus 35 Stunden Weiterbildung sogar 2.100 einzelne Registereinträge machen.
Welch ein Potenzial!
Die deutsche Verwaltung hätte endlich eine Aufgabe, an der sie jahrzehntelang wachsen könnte.
Die Digitalisierung sollte eigentlich Arbeit sparen. In dieser denkbaren hessischen Variante würde sie Arbeit vermehren.
Wer darf hier eigentlich wem Vorschriften machen?
Besonders bemerkenswert finde ich dabei die Frage nach der Zuständigkeit.
Seit wann dürfen bloße Nutzer eines Registers den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten vorschreiben, wie diese ihre Eintragungen vorzunehmen haben?
Eine Führerscheinstelle ist schließlich nicht automatisch die Aufsichtsbehörde einer anerkannten Ausbildungsstätte.
Aber möglicherweise ist das die nächste Stufe deutscher Verwaltungsinnovation:
Wer ein Computerprogramm benutzen darf, darf auch bestimmen, wie andere damit arbeiten müssen.
Nach dieser Logik könnte künftig der Sachbearbeiter einer Kfz-Zulassungsstelle den Automobilherstellern erklären, wie sie ihre Fahrzeuge konstruieren sollen.
Schließlich benutzt er ja auch deren Fahrzeugdaten.
Noch interessanter wird die Angelegenheit durch den Widerspruch zwischen der damaligen Behauptung, § 4 BKrFQV verlange zwingend fünf einzelne Eintragungen, und der späteren Erklärung des eigenen Regierungspräsidiums im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Nach meinem Verständnis passen diese beiden Positionen nicht zusammen.
Eine nachvollziehbare Aufklärung dieses Widerspruchs steht für mich bis heute aus.
Ich würde deshalb gerne wissen:
Wo genau steht, dass 35 tatsächlich absolvierte Weiterbildungsstunden zwingend in fünf getrennten Registereinträgen dokumentiert werden müssen?
Und auf welcher gesetzlichen Grundlage können Führerscheinstellen eine solche Vorgehensweise gegenüber anerkannten Ausbildungsstätten verbindlich verlangen?
Vielleicht könnte man mir dazu eine eindeutige Rechtsgrundlage nennen.
Am besten schriftlich.
Wobei ich vorsichtshalber darum bitten würde, die Antwort in fünf getrennten Schreiben zu jeweils sieben Seiten zu übermitteln.
Oder noch besser: in 35 einzelnen Schreiben mit jeweils einer Seite.
Schließlich wollen wir die hessische Verwaltung nicht durch einen einzigen zusammenhängenden Vorgang überfordern.
Mein Fazit: Die Bürokratie wächst – der Unterricht verschwindet
Die Weiterbildung wird nicht besser.
Die Berufskraftfahrer werden nicht sicherer.
Die Unterrichtsinhalte bleiben unverändert.
Aber die Anzahl der Registereintragungen könnte sich gegenüber einer einzigen zusammenhängenden Eintragung auf das 35-Fache erhöhen.
Und mein jährlicher Verwaltungsaufwand würde unter der vereinfachten Annahme eines proportionalen Zeitbedarfs von 100 auf 3.500 Stunden steigen.
Das ist keine Digitalisierung. Das ist die elektronische Wiederauferstehung der mittelalterlichen Schreibstube – mit Internetanschluss und Bußgeldandrohung.
Vielleicht liegt genau darin das Geheimnis deutscher Bürokratie:
Wo andere Länder Arbeitsabläufe vereinfachen, könnte man in Hessen aus einem Mausklick erst fünf und anschließend 35 machen.
Und wenn ich irgendwann überhaupt keine Berufskraftfahrer mehr unterrichten kann, weil ich ausschließlich mit Registereintragungen beschäftigt bin, wird sich bestimmt eine Behörde finden, die das beanstandet.
Schließlich hätte ich dann meinen eigentlichen Ausbildungsauftrag vernachlässigt.
Die Verkehrssicherheit bedankt sich. Der Unternehmer tippt weiter. Und die Behörde stellt vorsorglich schon einmal zusätzliches Kontrollpersonal ein.
4. Frau I. und das große Ratespiel: Welche Vorschrift meinen wir heute?
Frau I. von der Bezirksregierung Arnsberg hat nach meinen Erfahrungen eine bemerkenswerte Leidenschaft für die Kontrolle von Registereintragungen.
Kleinste Abweichungen werden entdeckt und beanstandet.
Eine vergleichbar ausgeprägte Begeisterung für verständliche, verbindliche Ausfüllanleitungen konnte ich bislang leider nicht feststellen.
Aber vielleicht habe ich das pädagogische Konzept einfach nicht verstanden.
Warum einem Unternehmer vorher erklären, wie etwas richtig gemacht wird, wenn man ihm hinterher kostenpflichtig mitteilen kann, dass er es falsch gemacht hat?
Das ist schließlich viel lehrreicher.
Andere Menschen lösen Kreuzworträtsel.
Unternehmer lösen Verwaltungsrätsel.
Mit dem kleinen Unterschied, dass bei einer falschen Antwort kein Radiergummi hilft, sondern möglicherweise ein Bußgeldbescheid folgt.
Vielleicht sollte man das BQR künftig als Glücksspiel anmelden.
Der Einsatz besteht aus Arbeitszeit.
Der Gewinn ist ein beanstandungsfreier Datensatz.
Und die Niete kommt per Post.
5. Die verschwundene E-Mail – ein Fall für die Sonderkommission
Bei rund 2.700 Schulungsmeldungen soll eine E-Mail nicht angekommen sein.
Ein normaler Mensch würde fragen:
„Können Sie uns die Meldung bitte noch einmal schicken?“
Aber wir befinden uns nicht in der normalen Welt.
Wir befinden uns im deutschen Verwaltungsrecht.
Also gab es in meinem Fall ein Bußgeldverfahren.
Das Amtsgericht Arnsberg stellte dieses später ein.
Besonders schön finde ich, dass Frau I. nach meiner Erfahrung Empfangsbestätigungen wegen des zusätzlichen Arbeitsaufwands ablehnt. Der Klick auf den „Ja-Button“ verursacht Frau I. mehr Arbeit, als der Klick auf den „Nein-Button“.
Man muss sich das einmal vorstellen.
Der Unternehmer soll 2.700 Meldungen zuverlässig versenden.
Die Verwaltung möchte sich aber nicht mit 2.700 Empfangsbestätigungen belasten.
Der Unternehmer muss liefern. Die Behörde muss offenbar vor allem geschont werden.
Ein automatisches „E-Mail eingegangen“ wäre technisch möglich.
Aber vielleicht würde dadurch eine jahrzehntelang gewachsene Verwaltungstradition gefährdet.
Denn wenn plötzlich jeder Unternehmer nachweisen könnte, dass seine Meldung eingegangen ist, was würde dann aus den schönen Streitigkeiten über verschwundene E-Mails?
Ein ganzes Beschäftigungsfeld wäre bedroht.
6. Zwei Teilnehmer zu viel – Großalarm im Schulungsraum
Bei einer Schulung saßen zwei Teilnehmer mehr im Raum als genehmigt.
Zwei!
Nicht zwanzig.
Nicht zweihundert.
Zwei.
Man kann sich die dramatische Situation lebhaft vorstellen.
Der Dozent erklärt die Ladungssicherung.
Die Teilnehmer hören zu.
Und irgendwo im Raum sitzen zwei Menschen, die nach dem genehmigten Zahlenwerk dort nicht hätten sitzen dürfen.
Eine geradezu explosive Situation für die deutsche Verkehrssicherheit.
Früher waren in Nordrhein-Westfalen deutlich höhere Teilnehmerzahlen zulässig. 36 pro Schulung.
Aber offensichtlich hat sich die Gefährlichkeit zusätzlicher Schulungsteilnehmer im Laufe der Jahre erheblich gesteigert.
Besonders interessant finde ich den Einfluss der Fahrlehrerverbände auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Nach meiner Einschätzung haben dabei auch handfeste wirtschaftliche Interessen eine Rolle gespielt.
Denn wenn man den Wettbewerb schon nicht mit besseren Angeboten gewinnen möchte, kann man zumindest versuchen, die Spielregeln entsprechend gestalten zu lassen.
Natürlich alles im Namen der Qualität.
Wettbewerbsschutz klingt schließlich unschön. Qualitätssicherung klingt nach Gemeinwohl.
Ein sprachlicher Kunstgriff, der in Deutschland offenbar hervorragend funktioniert.
7. 497 Quadratmeter – und drei Stühle bedrohen die öffentliche Ordnung
Jetzt kommen wir zum eigentlichen Höhepunkt.
Ein Schulungsraum.
497 Quadratmeter.
Genehmigt für 22 Personen.
Und dann der Schock:
Drei Stühle standen nicht in derselben Richtung wie die übrigen!
Drei Stühle!
Man mag sich gar nicht ausmalen, was passiert wäre, wenn diese Situation unentdeckt geblieben wäre.
Vielleicht hätte ein Teilnehmer den Kopf drehen müssen.
Vielleicht hätte er dadurch eine andere Perspektive auf den Unterricht gewonnen.
Und das wäre nun wirklich gefährlich.
Schließlich könnte er anfangen, selbstständig zu denken.
Gut, dass die Verwaltung solche Zustände im Blick hat.
Ich stelle mir vor, wie in der Behörde die Nachricht eingeht:
„Wir haben ein Problem. Drei Stühle stehen falsch.“
Sofort werden die Akten geöffnet.
Der Dienstweg wird eingehalten.
Die Verkehrssicherheit Deutschlands hängt am seidenen Faden.
Fast 500 Quadratmeter Raumfläche – aber die eigentliche Gefahr lauert in der Stuhlausrichtung.
Vielleicht sollten wir künftig auch die Sitzrichtung der Bundestagsabgeordneten kontrollieren.
Möglicherweise würde das die Qualität der Gesetzgebung verbessern.
8. Das DEKRA-Logo – beinahe ein nationaler Sicherheitsvorfall
Einem Dozenten wurde der Laptop gestohlen.
Er verwendete ersatzweise ein anderes Schulungsprogramm, das nach seiner Darstellung inhaltlich gleichwertig war.
Allerdings erschien auf dem Bildschirm das Logo der DEKRA statt des üblichen Logos des Vogel-Verlags.
Eine Beanstandung folgte.
Ich bin bis heute beeindruckt.
Da steht ein Dozent vor erfahrenen Berufskraftfahrern, vermittelt fachliche Inhalte und beantwortet Fragen.
Aber auf dem Bildschirm erscheint das falsche Logo.
Welch ein Glück, dass es Behörden gibt, die sich um solche Bedrohungen kümmern.
Man stelle sich vor, ein Lkw-Fahrer hätte später eine Vollbremsung machen müssen und sich dabei an das DEKRA-Logo erinnert.
Nicht auszudenken.
Ob die Inhalte richtig vermittelt wurden, sollte nach meinem Verständnis die zentrale Frage sein.
Aber möglicherweise ist ein Logo pädagogisch wertvoller, als ich bisher angenommen habe.
Vielleicht sollte ich künftig nur noch das richtige Logo an die Wand projizieren.
Ganz ohne Unterricht.
Dann wäre zumindest dieses Risiko ausgeschlossen.
9. Fahrlehrer kontrollieren Berufskraftfahrer-Experten – die wunderbare Welt der Kompetenzverteilung
Besonders interessant wird es bei der Frage, wer eigentlich als fachlich qualifiziert gilt.
Ein Fahrlehrer der Klassen B, C oder D verfügt über eine Fahrlehrerqualifikation.
Das ist unbestritten.
Aber macht ihn das automatisch zum Experten für sämtliche wirtschaftlichen, betrieblichen und praktischen Anforderungen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs?
Nach meiner Auffassung: keineswegs.
Ein langjähriger Berufskraftfahrer kennt viele Abläufe aus eigener Erfahrung.
Ein Kraftverkehrsmeister oder Verkehrsfachwirt bringt darüber hinaus eine spezifische weitergehende berufliche Qualifikation mit.
Trotzdem erlebe ich ein System, in dem Personen aus dem Fahrlehrerbereich zur fachlichen Beurteilung solcher Unterrichtstätigkeiten herangezogen werden.
Das ist ungefähr so, als würde man einen Schwimmlehrer zum Kontrolleur eines Hochseekapitäns ernennen, weil beide beruflich mit Wasser zu tun haben.
Selbstverständlich gibt es Fahrlehrer mit umfangreicher praktischer Erfahrung.
Aber eine Fahrlehrerlaubnis allein ist noch kein Beweis für umfassende Kompetenz in sämtlichen Bereichen der Berufskraftfahrertätigkeit.
Ich würde deshalb gerne wissen, nach welchen fachlichen Kriterien diejenigen ausgewählt werden, die den Unterricht hoch qualifizierter Praktiker kontrollieren.
Oder reicht am Ende die richtige formale Berechtigung?
Denn das wäre die schönste Form deutscher Kompetenzordnung:
Wer etwas kann, muss es beweisen. Wer kontrollieren darf, hat seine Kompetenz offenbar bereits durch die Zuständigkeit nachgewiesen.
10. Der Skandal von Münster: Teilnehmer stellen Fragen!
Auch die Bezirksregierung Münster hat nach meinen Informationen einen bemerkenswerten Beitrag zur deutschen Weiterbildungskultur geleistet.
Herr G. stellte bei einer Kontrolle der BQR-Eintragungen fest, dass ein angemeldeter Unterrichtszielpunkt nicht behandelt worden war.
Der Grund?
Die Teilnehmer hatten viele Fragen gestellt.
Der Dozent hatte diese Fragen beantwortet.
Und dadurch reichte die Zeit nicht mehr für den letzten vorgesehenen Zielpunkt.
Man muss sich diese pädagogische Entgleisung vorstellen!
Ein Dozent beantwortet Fragen seiner Teilnehmer!
Mitten im Unterricht!
Ohne Rücksicht darauf, dass die Verwaltung einen Plan hat!
Wo kämen wir denn hin, wenn Weiterbildung plötzlich am tatsächlichen Wissensbedarf der Teilnehmer ausgerichtet würde?
Nach den mir vorliegenden Angaben erhielt der Dozent ein Bußgeld. Das Verfahren soll vor dem Amtsgericht Münster verhandelt werden.
Den aktuellen Ausgang kenne ich noch nicht.
Aber ich sehe darin eine geradezu revolutionäre Erkenntnis:
Guter Unterricht kann gefährlich werden, sobald er die Abarbeitung eines Formulars beeinträchtigt.
Vielleicht sollte man künftig vor jeder Schulung eine amtliche Durchsage machen:
„Sehr geehrte Teilnehmer, Fragen sind grundsätzlich unerwünscht. Sie gefährden den Unterrichtsplan und möglicherweise das Einkommen Ihres Dozenten.“
Dann kann niemand mehr behaupten, er sei nicht gewarnt worden.
11. Unterrichtsausfall an Schulen? Wo bleiben eigentlich die Bußgeldbescheide?
Jetzt wird es richtig interessant.
In deutschen Schulen fällt Unterricht aus.
Lehrer fehlen.
Lehrpläne werden nicht vollständig behandelt.
Manche Schüler verlassen die Schule mit erheblichen Wissenslücken.
Und was passiert?
Es werden Statistiken erstellt, Probleme diskutiert und Reformen angekündigt.
Aber stellen wir uns einmal vor, man würde die Maßstäbe der Berufskraftfahrerweiterbildung konsequent übertragen.
Der Mathematiklehrer schafft das letzte Kapitel nicht?
Bußgeld!
Der Deutschlehrer beantwortet zu viele Schülerfragen und kommt deshalb mit dem Stoff nicht durch?
Bußgeld!
Der Unterricht fällt wegen Lehrermangels aus?
Bußgeldverfahren!
Deutschland könnte seinen Lehrermangel vermutlich innerhalb weniger Wochen lösen. Nicht durch neue Lehrer, sondern durch eine neue Bußgeldstelle.
Vielleicht sollte das Schulministerium einfach bei der Bezirksregierung Münster nachfragen.
Dort scheint man zumindest zu wissen, wie man aus einem nicht behandelten Unterrichtszielpunkt einen behördlichen Vorgang macht.
12. Frau I. und die Kunst, auch nach der Kontrolle noch zu kontrollieren
Nach einer Kontrolle verabschiedete sich Frau I.
Damit hätte man meinen können, die Kontrolle sei beendet.
Aber nach meinen Informationen beobachtete sie anschließend aus der Nachbarschaft, wann der Unterricht endete.
Der Vorwurf: zu früh Schluss gemacht.
Dass der Dozent nach meiner Darstellung bereits 30 Minuten früher begonnen hatte, fand keine angemessene Berücksichtigung.
Auch 27 Zeugen änderten nach meiner Wahrnehmung nichts an der behördlichen Bewertung.
Offenbar ist die Zeitrechnung im Verwaltungsbereich eine besonders anspruchsvolle Wissenschaft.
Denn normalerweise gilt:
Früher angefangen plus entsprechend früher aufgehört kann dieselbe Unterrichtsdauer ergeben.
Aber vielleicht gelten in Arnsberg andere mathematische Grundsätze.
Die Unterrichtszeit beginnt schließlich nicht dann, wenn der Unterricht beginnt, sondern möglicherweise erst dann, wenn es in das behördliche Kontrollkonzept passt.
Vielleicht sollte ich künftig eine Atomuhr im Schulungsraum installieren.
Mit behördlicher Zulassung.
Und natürlich mit drei korrekt ausgerichteten Stühlen davor.
13. Selbst der Richter möchte offenbar irgendwann Feierabend machen
In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg regte der Richter nach meiner Erinnerung dreimal an, den Streit zu beenden.
Dreimal.
Eine entsprechende Bereitschaft der Behördenseite konnte ich nicht erkennen.
Natürlich hat jede Behörde das Recht, ihre Rechtsauffassung zu vertreten.
Aber irgendwann stellt sich doch die Frage:
Was kostet das alles?
Welchen Nutzen bringt es?
Und was genau hat der Steuerzahler davon?
Vielleicht sollte man bei jedem Verwaltungsverfahren eine zusätzliche Spalte einführen:
„Konkreter Nutzen für die Verkehrssicherheit“.
Das wäre allerdings gefährlich.
Denn dann müsste man möglicherweise erklären, warum man sich mit bestimmten Kleinigkeiten überhaupt beschäftigt.
Und nichts dürfte eine Verwaltung stärker irritieren als die Frage, ob ihre Tätigkeit tatsächlich etwas bewirkt.
14. Verkehrssicherheit? Ach ja, da war doch noch etwas!
Ursprünglich ging es bei der Berufskraftfahrerqualifikation einmal um etwas Sinnvolles.
Berufskraftfahrer sollten sicherer fahren.
Sie sollten wirtschaftlicher fahren.
Sie sollten besser auf die Anforderungen ihres Berufs vorbereitet werden.
Ein vernünftiges Ziel.
Aber dann kam die Verwaltung.
Und aus Weiterbildung wurde ein System, in dem sich nach meinen Erfahrungen ein erheblicher Teil der Aufmerksamkeit auf Formalitäten richtet.
Ich hätte dazu ein paar einfache Fragen:
Welcher Unfall wird durch drei gleich ausgerichtete Stühle verhindert?
Wie viele Menschenleben rettet das richtige Logo auf einem Schulungslaptop?
Wie viele Liter Diesel spart ein Lkw, weil ich jährlich über 100 Stunden Registerdaten erfasse – oder nach hessischen Vorstellungen möglicherweise sogar 500 Stunden?
Und wie verbessert sich die Unterrichtsqualität, wenn ein Dozent möglicherweise mit einem Bußgeld rechnen muss, weil er zu viele fachliche Fragen beantwortet?
Vielleicht ist der sicherste Berufskraftfahrer Deutschlands irgendwann derjenige, der überhaupt nicht mehr fährt, sondern ausschließlich ordnungsgemäß an Schulungen teilnimmt und Formulare ausfüllt.
Dann gäbe es auch keine Unfälle mehr.
Zumindest nicht auf der Straße.
15. Der eigentliche deutsche Exportschlager: Bürokratie ohne erkennbare Verhältnismäßigkeit
Ich habe nichts gegen Regeln.
Ich habe nichts gegen Kontrollen.
Ich habe auch nichts gegen Behörden, die ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllen.
Aber ich habe etwas gegen ein System, das nach meiner Wahrnehmung immer häufiger den Eindruck erweckt, als sei die Einhaltung einer Formalität wichtiger als der Zweck der Vorschrift.
Wenn ein Unternehmer 450 Stunden für 2.700 Meldungen aufwendet, die in 16 Jahren zu zwei Kontrollen führen, darf man nach dem Nutzen fragen.
Wenn er jährlich über 100 Stunden kostenlos Registerdaten erfasst und hessische Führerscheinstellen durch ihre Forderung nach fünf statt einer Eintragung diesen Aufwand rechnerisch auf 500 Stunden erhöhen könnten, darf man nach der Verhältnismäßigkeit fragen.
Und wenn beim E-Learning künftig sogar 35 einzelne Eintragungen verlangt werden sollten, wäre bei proportionalem Zeitaufwand eine theoretische Belastung von 3.500 Stunden jährlich denkbar.
Wenn ein Dozent wegen eines nicht behandelten Zielpunkts ein Bußgeld erhält, obwohl er nach eigener Darstellung fachliche Fragen beantwortet hat, darf man nach dem pädagogischen Sinn fragen.
Und wenn bei fast 500 Quadratmetern Raumfläche drei falsch ausgerichtete Stühle eine Rolle spielen, darf man durchaus auch einmal laut lachen.
Denn manchmal ist Sarkasmus die einzige Möglichkeit, bürokratische Absurditäten noch einigermaßen ernsthaft zu ertragen.
Fazit: Die Wirtschaft schafft Werte. Die Bürokratie schafft Vorgänge.
Ich investiere.
Ich trage Risiken.
Ich beschäftige Menschen.
Ich zahle Steuern.
Ich bilde Berufskraftfahrer weiter.
Und zusätzlich habe ich allein für 2.700 Schulungsmeldungen bereits rund 450 Stunden unbezahlte Verwaltungsarbeit geleistet.
Hinzu kommen jährlich mehr als 100 Stunden für das Berufskraftfahrerqualifikationsregister.
Wenn sich die Forderung nach fünf getrennten Eintragungen für dieselben 35 Weiterbildungsstunden durchsetzt, könnte sich dieser Aufwand rechnerisch auf rund 500 Stunden jährlich erhöhen.
Und sollten im Zuge des E-Learnings irgendwann sogar 35 einzelne Eintragungen verlangt werden, könnte aus dieser ohnehin absurden Entwicklung theoretisch eine Belastung von 3.500 Stunden im Jahr werden.
Das ist offenbar die moderne Arbeitsteilung:
Der Unternehmer trägt das Risiko. Die Behörde trägt die Akte.
Der Unternehmer muss wirtschaftlich denken.
Die Verwaltung darf sich mit Formalitäten beschäftigen.
Der Unternehmer muss Fehler vermeiden.
Die Verwaltung entscheidet, welche Fehler besonders wichtig sind.
Und wenn man fragt, welchen konkreten Beitrag das alles zur Verkehrssicherheit leistet, wird es gelegentlich erstaunlich still.
Vielleicht sollte man deshalb eine verpflichtende fünftägige Weiterbildung für die zuständigen Behörden einführen.
Seminartitel: „Verhältnismäßigkeit für Fortgeschrittene – wie man den Sinn eines Gesetzes erkennt, ohne sich ausschließlich an seinen Formularen festzuhalten“.
Dozenten wären erfahrene Berufskraftfahrer, Kraftverkehrsmeister und Verkehrsfachwirte.
Unterrichtsinhalte:
Der
Unterschied zwischen einem korrekt ausgefüllten Formular und tatsächlicher
Verkehrssicherheit.
Warum
Fragen von Teilnehmern nicht automatisch eine Unterrichtskatastrophe
darstellen.
Weshalb
497 Quadratmeter auch dann 497 Quadratmeter bleiben, wenn drei Stühle
anders stehen.
Warum
fachliche Kompetenz nicht allein durch eine behördliche Zuständigkeit
entsteht.
Wie man
eine E-Mail bestätigt, ohne dass der Verwaltungsapparat zusammenbricht.
Warum 35
Stunden Weiterbildung auch dann 35 Stunden bleiben, wenn sie in einer
einzigen Eintragung dokumentiert werden.
Weshalb
auch Unternehmer ein Recht auf nachvollziehbare und verhältnismäßige
Entscheidungen haben.
Die Schulung würde selbstverständlich rechtzeitig angemeldet.
Eine Empfangsbestätigung gäbe es nicht.
Die Teilnehmerzahl wäre streng begrenzt.
Alle Stühle müssten exakt ausgerichtet sein.
Auf den Laptops dürfte nur das genehmigte Logo erscheinen.
Fragen wären nur erlaubt, wenn sie den Lehrplan nicht gefährden.
Und wer den Unterricht fünf Minuten früher verlässt, müsste mit einer Kontrolle aus dem Nachbargebäude rechnen.
Am Ende gäbe es eine Abschlussprüfung.
Prüfungsfrage 1:
Ein Schulungsraum hat 497 Quadratmeter. Drei Stühle stehen falsch. Was tun Sie?
A) Die Stühle gerade rücken.
B) Den Unterricht sachlich beurteilen.
C) Einen Verwaltungsvorgang eröffnen.
D) Erst einmal prüfen, ob überhaupt ein relevantes Problem vorliegt.
Prüfungsfrage 2:
Ein erfahrener Dozent beantwortet zahlreiche fachliche Fragen. Dadurch bleibt ein Unterrichtszielpunkt unbehandelt. Was tun Sie?
A) Die Qualität der vermittelten Inhalte beurteilen.
B) Eine sachgerechte Nachholung prüfen.
C) Die tatsächlichen Umstände und gesetzlichen Anforderungen berücksichtigen.
D) Sofort nach einem Bußgeldtatbestand suchen.
Prüfungsfrage 3:
Ein Unternehmer fragt, welchen konkreten Beitrag eine Beanstandung zur Verkehrssicherheit leistet. Wie reagieren Sie?
A) Sie erklären den fachlichen Zusammenhang.
B) Sie prüfen die Verhältnismäßigkeit.
C) Sie hinterfragen die bisherige Verwaltungspraxis.
D) Sie eröffnen vorsichtshalber einen weiteren Vorgang.
Prüfungsfrage 4:
Ein Berufskraftfahrer hat 35 Stunden Weiterbildung absolviert. Wie viele Stunden sind das?
A) 35 Stunden.
B) Fünfmal sieben Stunden.
C) 35 Stunden, aber bitte mit fünffachem Verwaltungsaufwand.
D) Das muss zunächst in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren geklärt werden.
Und falls die Teilnehmer dieser Behördenfortbildung am Ende tatsächlich verstanden haben, worum es geht, hätte die deutsche Berufskraftfahrerqualifikation vielleicht erstmals einen ganz neuen Erfolg zu verzeichnen:
Nicht nur die Fahrer hätten etwas gelernt. Sondern auch diejenigen, die sie kontrollieren.
Bis dahin bleibt mein Eindruck:
Deutschland ist ein Land, in dem man mit einem 40-Tonner durch halb Europa fahren darf – aber bei drei falsch ausgerichteten Stühlen im Schulungsraum offenbar die Grenzen der behördlich tolerierbaren Sicherheit erreicht.
Die deutsche Verkehrssicherheit ist gerettet. Die Stühle stehen gerade. Der Unternehmer kann wieder arbeiten. Zumindest bis zur nächsten Meldung.
Nachwort: Vielleicht sollte ich ein Buch über diesen Bürokratenwahnsinn schreiben
Nach 16 Jahren und unzähligen Erlebnissen mit deutscher Verwaltung kommt mir inzwischen ein ganz anderer Gedanke:
Vielleicht sollte ich einfach ein Buch über diesen Bürokratenwahnsinn schreiben.
An Stoff würde es jedenfalls nicht mangeln.
2.700 Schulungsmeldungen.
450 Stunden unbezahlte Meldearbeit.
Jährlich mehr als 100 Stunden Registereintragungen, die sich rechnerisch erst auf 500 und in einem besonders bürokratischen E-Learning-Szenario sogar auf 3.500 Stunden erhöhen könnten.
Drei falsch ausgerichtete Stühle.
Ein gefährliches DEKRA-Logo.
Zwei Teilnehmer zu viel.
Ein Dozent, der es wagt, Fragen zu beantworten.
Verschwundene E-Mails, Bußgeldverfahren und Verwaltungsstreitigkeiten.
Und Behörden, deren unterschiedliche Rechtsauffassungen selbst vor Gericht offenbar nicht immer leichter verständlich werden.
Das Material reicht vermutlich nicht nur für ein Buch.
Es könnte eine ganze Buchreihe werden.
Als Titel schwebt mir vor:
„Deutschland, deine Bürokraten – wie man Unternehmer beschäftigt, ohne Arbeitsplätze zu schaffen“.
Oder vielleicht:
„Die drei Stühle des Grauens – 16 Jahre im deutschen Verwaltungsdschungel“.
Ein Bestseller wäre nicht ausgeschlossen.
Allerdings befürchte ich, dass ich vor der Veröffentlichung zunächst eine Genehmigung beantragen müsste.
Wahrscheinlich in fünffacher Ausfertigung.
Mit Inhaltsverzeichnis, Seitenzählung, Nachweis der fachlichen Eignung und vorheriger Anmeldung jeder öffentlichen Lesung.
Die Teilnehmerzahl wäre selbstverständlich begrenzt.
Die Stühle müssten alle in dieselbe Richtung zeigen.
Und wenn ein Leser während der Buchvorstellung eine Frage stellt, müsste ich vorsichtshalber prüfen, ob dadurch ein angemeldeter Zielpunkt entfällt.
Das wäre dann wohl das erste Buch Deutschlands, bei dem nicht nur der Autor, sondern auch die Leser mit einem Bußgeld rechnen müssten.
Aber vielleicht hätte das Ganze auch einen Vorteil:
Wenn die Behörden das Buch genauso gründlich kontrollieren wie meine Schulungen, wäre mir die Aufmerksamkeit jedenfalls sicher.
Und sollte sich jemand über den Inhalt beschweren, hätte ich bereits den Titel für Band zwei:
„Bürokratie-Irrsinn made in Germany – jetzt wird sogar das Buch kontrolliert!“
Fortsetzung folgt. Die nächste behördliche Beanstandung kommt bestimmt.
Kontakt
BKF Weiterbildungen Gottfried Helfert
Gottfried Helfert
Haardtstr. 18
57250 Netphen
01639251493
http://www.bkf-weiterbildungen.de
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