Bundeskunsthalle agiert behindertenfeindlich

Bundeskunsthalle kündigt Inklusionsprojekt unmittelbar vor geplanter Eröffnung

Vor einem Jahr wurde die preisgekrönte und vom Land NRW spitzengeförderte mixed-abled DIN A 13 tanzcompany von der Bundeskunsthalle eingeladen, sich an der Ausstellung „Dress Code. das Spiel mit der Mode“ des National Museum of Modern Art, Kyoto, und des Kyoto Costume Institute in Kooperation mit der Bundeskunsthalle zu beteiligen.
Man einigte sich darauf, dass die Intervention in der Ausstellung selbst stattfinden müsse – eine Performance neben der Ausstellung oder eine Beteiligung gleichzeitig stattfindender Labore außerhalb der Ausstellung „Dress Code. das Spiel mit der Mode“ würde dem Prinzip der Inklusion nicht gerecht. Nach Verhandlungen, Bestätigung und fortgeschrittenem Projektverlauf zwischen der Bundeskunsthalle und der DIN A 13 tanzcompany griff die Leiterin Eva Kraus persönlich ein und erklärte die Planungen kurz vor Eröffnung für nichtig. Die Leitung der Bundeskunsthalle argumentierte kurz vor Eröffnung, dass ein direkter Eingriff von DIN A 13 in die Ausstellung nie vorgesehen gewesen sei. Alternative Programme wurden weiter nicht angeboten.

Dabei ist eine behindertenaktivistische Intervention der Compagnie doppelt sinnvoll:
Zum einem wird mit der Mode ein Bereich adressiert, der die heutigen Körper- und Schönheitsnormen bestimmt und i.d.R. Menschen mit Behinderung im besonderen Maße ausschließt. Zum anderen sollte eine solche Intervention der notwendigen Öffnung der Kultureinrichtungen in Sachen Inklusion dienen – eine dringend notwendige Aufgabe, der sich auch die Bundekunsthalle öffentlich verpflichtet hat.

Künstlerische Leiterin der DIN A 13 tanzcompany Gerda König, die zuletzt den Ehrentheaterpreis der Stadt Köln erhalten hat, sagt: „Wir haben uns an der Ausstellung beteiligt – obwohl das Budget sehr klein war – weil wir eine Chance für eine exemplarische Art von Inklusion im Museum gesehen haben. Das hätte doch Vorbildcharakter haben können! Nun sollen wir ohne inhaltliche Begründung wieder auf Nebenschauplätze abgeschoben werden. Man möchte Behinderte als Alibi dabei haben, aber so richtig sichtbar sollen sie nicht werden. Wir halten die selbstherrliche Absage in letzter Minute ohne Perspektiven für alternative Projekte für einen klaren Fall von Diskriminierung. Das ist auch nach den Debatten der letzten Monate unwürdig – insbesondere für eine Bundeseinrichtung.

Die DIN A 13 tanzcompany ist international eines der wenigen Tanzensembles, deren Mitglieder sich aus Tänzer*innen mit und ohne körperlicher Behinderung zusammensetzt.

Kontakt
DIN A 13 dance company
John Herman
Gereonshof 4
50670 Koln
016097902282
john.herman@din-a13.de
https://www.din-a13.de/

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.