Für die Absetzbarkeit müssen Geschäftsessen nicht immer erfolgreich sein

Essen, 04. August 2011*****Geschäftsessen sind rein berufliche Veranstaltungen ohne privaten Anlass. Die Kosten können Sie deshalb als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen. Ob das Geschäftsessen tatsächlich zu nachvollziehbaren Einnahmen geführt hat, geht das Finanzamt nichts an. Ein Finanzamt verweigerte einem Unternehmen die Anerkennung von Kosten für die Bewirtung von Geschäftsfreunden, weil nicht nachgewiesen wurde, dass das Geschäftsessen „nachvollziehbare Einnahmen“ gebracht habe. In diesem Zusammenhang verweist Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen, auf das Urteil des Finanzgericht München (Urteil vom 26.02.2010, Az. 14 K 4676/06), das diese Argumentation nicht nachvollziehen konnte. Denn, so die Ansicht des Finanzgerichts München, auch nach der Schaltung von Zeitungsanzeigen oder der Verteilung von Flyern könne so gut wie nie nachgewiesen werden, ob und in welchem Umfang sich dadurch ein Geschäftserfolg eingestellt habe „und die Kosten dafür sind trotzdem abzugsfähig“.

„Für die Bewirtung von Geschäftsfreunden gilt: Die Kosten für die Bewirtung von Geschäftsfreunden bei einem Geschäftsessen können bis zu 70% als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden. Im Bereich der Betriebsausgaben beträgt zudem der Vorsteuerabzug 100%. Ein Geschäftsessen unter Geschäftsfreunden findet z.B. statt zur Pflege der Geschäftsbeziehung, zur Anbahnung eines Geschäftskontaktes, anlässlich einer Vertragsverhandlung oder eines Geschäftsabschlusses, um berufliche Informationen auszutauschen, anlässlich einer geschäftlichen Besprechung oder wenn ein Bewerber oder Besucher der Firma zum Essen eingeladen wird“, erklärt Steuerberaterin Rau-Franz.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Zweigertstraße 28-30
45130 Essen
0201-81095-0

http://www.franz-partner.de
kontakt@franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de